Menschenrechts-Übereinkunft

Eine von der Weltmenschenrechtsorganisation ausgearbeitete Übereinkunft über international verbindliche Regeln für die Menschenrechte.

Zweck

Die Übereinkunft sollte im Rahmen der Verrechtlichung aktiv und massiv zum Menschenrechtsschutz beitragen. Gerade auf dem Hintergrund der Ereignissse des Zweiten Weltkriegs sollten weitere Katastrophen verhindert werden.

Document Structure

Veröffentlichungsstatus

Die Übereinkunft wurde im Journal der Vereinten Nationen 1949 in der Rubrik Übereinkünfte der Sonderorganisationen veröffentlicht.

Rechtslage

Nach der feierlichen Unterzeichnung der Übereinkunft in Bukarest übersandte der Generalsekretär der Vereinten Nationen beglaubigte Abschriften an alle Regierungen der VN-Mitgliedsländer und an die je gesetzgebenden Körperschaften mit der Bitte, so es notwendig sei, Verfassungs- und Gesetzesänderungen vorzunehmen.

Unterzeichnet und ratifiziert

Äthiopien (1948), Baden-Württemberg (1956), Bulgarien (1950), Griechenland (1948), Haiti (1948), Indien (1948), Iran (1950), Irland (1948), Japan (1948), Jugoslawien (1949), Kolumbien (1951), Kuba (1951), Rumänien (1950), Tschechien (1950), Vereinigtes Königreich (1948) und Österreich (1955)

Unterzeichnet und noch nicht ratifiziert

Argentinien, Brasilien, Chile, China, Dänemark, Finnland, Hessen, Liberia, Mexiko, Osmanisches Reich, Portugal, Spanien, Ungarn, Union der sozialistischen Sowjetrepubliken und Vereinigte Staaten von Amerika

Unterzeichnet und mit nationalen Vorbehalten ratifiziert

Afghanistan (Politische Ämter nur für Paschtunen), Bayern Zwangsarbeit bei nationaler Notlage), Belgien (Bevorzugung von Wallonen bei gleicher Qualifikation), Dominikanische Republik (Enteignungsrecht auf Verwaltungsweg), Frankreich (Folter in außereuroäischen Territorien zur Terrorbekämpfung), Ghana (Verspottung Großbritanniens auch gegen Gewissensfreiheit verpflichtend in Schule und Verwaltung), Italien (Enteignungsgesetze gegen ehemalige Faschisten), Konföderierte Staaten von Amerika (Regressverbot für Nachkommen ehemaliger Sklaven und verpflichtende Rasentrennung in Schulen und Unterhaltungsbetrieben), Niederlande (Drogenkonsum als zusätzliches Menschenrecht), Norwegen (Strafverfolgung für nationalsozialistische Kollaborateure), Paraguay (Bevorzugung Indigener bei gleicher Qualifikation), Polen (Verbot katholischer Vereinigungen), Schweden (Rückwirkende Verfolgung von Freiwilligen, die auf Seite der Achsenmächte gekämpft haben), Schweiz (Vorbehalt, dass durch Unterzeichnung keine Zuständigkeit der VN für Schweizer Angelegenheiten entsteht), Thüringen (Ausnahmen vom Arbeiterschutz im Uranbergbau) und Uruguay (Schutz der Regenwälder auch gegen den Willen der Eigentümer)

Historical Details

Hintergrund

Neben nationalen Menschenrechtserklärungen wie den spanischen Leyes nuevas, der US-amerikanischen und der französischen Erklärung der Männerrechte sollte eine internationale Erklärung als antikolonialistisches und später auch antipatriarchalistisches Dkument auf breitester Ebene verabschiedet werden.

Geschichte

Schon 1905 wurde in Japan die Gesellschaft zur Achtung der Menschenwürde gegründet, die zum Beispiel den Angriff auf Port Arthur als gerechtfertigte Maßnahme gegen russische Menschenrechtsverletzungen gegenüber Asiaten deutete.
Pazifisten iN frankreich, Belgien und Polen griffen die Idee in der Zwischenkriegszeit auf und versuchten, den Völkerbund als Motivatur zu gewinnen.
1937 wurde in Tokio die Vereinigung in Weltmenschenrechtsorganisation umbenannt. Allerdings galt in den Augen vieler Europäer, vor allem sozialistischer, Japan als wenig geeigneter Standort für eine solche Bewegung.
1941 wurde daher in Bukarest ein Palais eigens für diesen Zweck errichtet, das jedoch in Folge der Kriegsschäden heute nur eine traurige Ruine ist. Das neue Palais hingegen erstrahlt auf dem Nachbargrundsstück als vn-blau gefärbtes Konglomerat von kubistischen Elementen. Nach der Gründung der Vereinten nationen suchten die letzten Reste der Weltmenschenrechtsorganisation um Aufnahme in die Reihe der Sonderorganisationen an.
Schon bei der Verfassung der Charta der Vereinten Nationen beteiligte sich die international besetzte Gruppe heftig, die Übereinkunft von 1948 war dann allerdings der politische Höhepunkt ihrer bisherigen Tätigkeit.
Vor allem die sozialistischen Staaten trotz des Rekurses auf Privateigentum und die religiös-geprägten Staaten mit Blick auf die Religionsfreiheit zu gewinnen, erforderte großes Fingerspitzengefühl.

Öffentliche Reaktion

Vor allem in als Kolonien oder besetzten Territorien geführten Regionen war die Freude über das Dokument groß. Auch wenn die Hoffnungen auf eine sofortige Entkolonisierung bald schwand, war das Dokument doch Grundlage für die Unabhängigkeitsverhandlungen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Italien, Österreich und Thüringen.
Typ
Treaty, Diplomatic
Medium
Paper
Ratifizierungsdatum
10. Dezember 1948
Ort

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