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Der Vertrag

Vertrag zur Drachenjagd Zwischen:   Lord Frederick von Pompous (Addresse: Anwesen der Familie Pompous, Port Damali)   und   Die Abenteurergruppe "Schattenfüchse" (Repräsentiert durch: [Name des Anführers], Addresse : [Adresse der Gruppe])   Vertragsnummer: 2206835 - 147  

1. Gegenstand des Vertrags:

  Lord Frederick von Pompous beauftragt die Abenteurergruppe "Schattenfüchse" mit dem Erlegen eines unbekannten Drachen, der auf einer Insel westlich der Küste haust. Bei erfolgreicher Erledigung dieses Auftrags verpflichtet sich Lord Frederick von Pompous der Gruppe eine Belohnung von 15.000 Goldmünzen zu zahlen.  

2. Pflichten der Abenteurergruppe:

  2.1 Die Abenteurergruppe verpflichtet sich, den Drachen innerhalb von drei Monaten nach Vertragsunterzeichnung zu erlegen.   2.2 Vor der Drachenjagd muss die Gruppe einen Test-Auftrag erfolgreich ausführen, der darin besteht, herauszufinden, was es mit einer magischen Sphäre auf sich hat, die Lord Frederick bei sich trägt.   2.3 Während der gesamten Vertragslaufzeit ist es der Gruppe strengstens untersagt, Lord Frederick von Pompous zu verspotten oder über ihn zu lachen. Ein Verstoß führt zu sofortiger Vertragsauflösung und dem Verlust jeglicher Anspruch auf die Belohnung.   2.4 Die Abenteurergruppe muss bei jedem Treffen mit Lord Frederick von Pompous einen Knicks oder eine tiefe Verbeugung machen.   2.5 Die "Schattenfüchse" müssen während der gesamten Drachenjagd mindestens einmal täglich ein Loblied auf die Tugenden und den Glanz von Lord Frederick von Pompous singen. Der Text des Liedes wird von der Gruppe selbst verfasst.   2.6 Die Mitglieder der Abenteurergruppe müssen zur Feier des Vertragsabschlusses ein Festmahl zu Ehren von Lord Frederick von Pompous organisieren und ausrichten.   2.7 Die Abenteurergruppe ist verpflichtet, jeden Morgen ein Gedicht zu Ehren von Lord Frederick zu rezitieren, das die Gruppe selbst verfasst hat.   2.8 Während der Dauer des Auftrags wird Lord Frederick von Pompous als vollwertiges Mitglied der Abenteurergruppe "Schattenfüchse" anerkannt und behandelt.   2.9 Die Abenteurergruppe muss Lord Frederick von Pompous täglich mindestens drei Komplimente machen, die sich auf seine Tapferkeit, Weisheit und Anmut beziehen.   2.10 Die Gruppe ist verpflichtet, bei jedem Lagerfeuerabend eine Geschichte zu erzählen, in der Lord Frederick die Hauptfigur ist und immer gewinnt. Horror Geschichten gelten als Verboten, da sie Lord Frederick von Pompous verängstigen könnten. Sollte dennoch eine Horrorgeschichte erzählt werden, gilt 4.4 dieses Vertrages.   2.11 Während der Drachenjagd müssen alle Mitglieder der Gruppe täglich ein Stück Obst essen, um zu gewährleisten, dass die Abenteuergruppe stets Fit und Kampfbereit ist.   2.12 Die Abenteurergruppe muss dafür sorgen, dass Lord Frederick zu jeder Zeit mindestens zwei Meter von jeglichem Schmutz oder Unrat entfernt bleibt.   2.13 Die Gruppe verpflichtet sich, während der gesamten Dauer der Drachenjagd keine Aktivitäten durchzuführen, die als unedel oder vulgär angesehen werden könnten, wie z.B. Rülpsen oder sich in der Öffentlichkeit die Nase putzen.   2.14 Jedes Mitglied der Abenteurergruppe verpflichtet sich, in etwaigen zukünftig angefertigten Memoiren oder Geschichten über dieses Abenteuer die Wohltaten und den Mut von Lord Frederick von Pompous hervorzuheben. Ebenso ist dem Werk ein Portrait des Lords beizufügen.   2.15 Während der Seefahrt zur Dracheninsel muss die Gruppe sicherstellen, dass Lord Frederick von Pompous stets die Kapitänskajüte bewohnt und eine tägliche Massage durch einen ausgebildeten Masseur erhält.   2.16 Die Gruppe muss während der gesamten Seefahrt sicherstellen, dass an Bord der Schiffe kein Fischgeruch vorhanden ist. Dies wird durch den Einsatz von duftenden Ölen und Räucherwerk erreicht.   2.17 Bei jeder Mahlzeit auf See muss mindestens ein Gang mit exotischen Früchten aus fernen Ländern serviert werden, die speziell für Lord Frederick importiert wurden.   2.18 Während der Seefahrt muss die Gruppe täglich einen Bericht über den aktuellen Stand der Reise sowie die Wetterbedingungen verfassen und Lord Frederick von Pompus persönlich vortragen.  

3. Pflichten von Lord Frederick von Pompous:

  3.1 Lord Frederick von Pompous verpflichtet sich, der Abenteurergruppe alle notwendigen Informationen über den Drachen zur Verfügung zu stellen.   3.2 Lord Frederick stellt der Gruppe eine Ausrüstung im Wert von 5.000 Goldstücken zur Verfügung.
Diese Ausrüstung wird mit der auszuzahlenden Belohnung verrechnet.   3.3 Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Drachenjagd-Auftrags zahlt Lord Frederick von Pompous der Abenteurergruppe eine Belohnung von 15.000 Goldmünzen aus. Die Auszahlung erfolgt in Art und Weise, die sich die Abenteuergruppe aussuchen kann. Ausgenommen sind Dienstleistungen, persönliche Gefallen und/ oder Versprechen o.ä.  

4. Haftung und Risiken:

  4.1 Die Abenteurergruppe handelt auf eigenes Risiko. Lord Frederick von Pompous übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Verluste oder Todesfälle, die während der Erfüllung des Vertrags auftreten könnten.   4.2 Sollte der Drache den Test-Auftrag stören oder behindern, ist die Gruppe verpflichtet, dem Drachen höflich zu erklären, dass dieser Auftrag im Interesse des Vertrages steht und um sein Verständnis zu bitten.   4.3 Die Gruppe haftet für alle Vergiftungsuche die während der Reise beim zunehmen der Mahlzeiten von Lord Frederick von Pompous erfolgen. Der Versuch einer Vergiftung liegt vor, sobald das dem Lord vorgelegte Essen einen von ihm bestimmten Mindeststandard nicht erfüllt.   4.4 Die Gruppe haftet für alle medizinisch- und therapeutischen Maßnahmen, welche Lord Frederick ergreifen muss um Muskel oder Knochenermüdungen zu heilen, an denen er durch qualitativ minderwertige Schlafgelegenehiten leidet.   4.5 Sollte einer der Vertragsparteien beim abschließen des Vertrages täuscherische Maßnahmen ergreifen, die dazu dienen die Wirksamkeit des Vertrags zu verhindern, verpflichtet sich diese Vertagspartei, alle etwaig angefallenen Kosten, welche übernommen wurden um für eine Erfüllung des im Vertrag ernannten Zieles zu dienen, der anderen Vertragspartei zu erstatten.
Diese Klausel gilt nach Artikel VIII des Port Damalischen Handels-und Vertrags Grundsatzregisters auch, sofern dieser Vertrag von einer der o.g. Vertragspartein in trügerischer Absicht unterzeichnet wird.   4.6 Sollte der Vertrag aufgrund eines dringenden Verstoßes im Abschnitt 2 oder Abschnitt 3 des Vertrags vorzeitig aufgekündigt werden, gilt die Bestimmung des Abschnitts 4.5 des Vertrages.  

5. Sonstige Bestimmungen:

  5.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags durch die zweite Vertragspartei bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.   5.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.   5.3 Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von Port Damali. Gerichtsstand ist Port Damali.   5.4 Lord Frederick von Pompous behält sich das Recht vor, jederzeit weitere Vertragspunkte hinzuzufügen, auch mündlich. Diese Ergänzungen sind für die o.g. Abenteurergruppe verbindlich.   5.5 Sollte eine der Vertragsparteien richterlich gegen die Wirksamkeit dieses Vertrages vorgehen wollen, muss hierfür Beschwerde beim beim Damalischen Gericht für Handels- und Vertragsangelegenheiten in der Goldenen Promenade einlegen.     Unterzeichnet:     _____________________________
Lord Frederick von Pompous
Datum: 22. Brussendar, 835 P.D.     _____________________________
(Name des Anführers der Schattenfüchse)

Datum: 22. Brussendar, 835 P.D.     Kopien an:
Beide Vertragsparteien
Port Damalische Handels- und Vertragsregister, Abteilung Erlebnisreisen
Typ
Contract, Private

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