Gruben und Lacken sind Exklusive Abbaueinrichtungen, in denen flüssige oder feste Substanzen abgebaut werden.
Leitend ist entweder der adelige Verwalter des zugehörigen Ortes oder eine Institution. Solche Institutionen wie Septen, Septeien oder Orden entscheiden gemeinschaftlich, die Verwalter allein über den Betrieb und die Wartung der Gruben und Lacken.