Mitglieder
Alle Mitglieder des Ordens gehen ihren üblichen Berufen nach, dürfen aber in den Ordensniederlassungen verpflegt werden, nächtigen und Feste veranstalten nach Maßgabe der Kleinmeisterin oder des Kleinmeisters. Alle Mitglieder erhalten jährlich am Stiftungstag ihr Jahreseinkommen in Wasserwertäquivalenten oder einer im Orden festgelegten anderen Form. Weitere Privilegien müssen in den Ordensstatuen festgelegt sein.
Niederlassungen
Kein Orden darf mehr als sieben Niederlassungen haben, keine Niederlassung mehr als sieben Mitglieder. Dabei müssen die Mitglieder nicht am Ort der Niederlassung wohnen. Die Zugehörigkeit bestimmt nur, wo das jährliche Stiftungsfest zu besuchen ist.
Nur der Fürsten oder die
Fürstin kann, nachdem zuvor der
Wappenrat und der
Zukunftsrat befragt wurden, neue Orden gründen oder deren Gründung erlauben.
Leitung
Alle Orden haben eine
Großmeisterin oder einen
Großmeister, der über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet und das Ordensvermögen verwaltet. Ihr oder ihm zur Seite stehen als Vorstände der einzelnen Ordensniederlassungen
Kleinmeisterinnen oder
Kleinmeister, die die Angelegenheiten in den Ordenshäusern vor Ort regeln.
Großmeisterinnen
Großmeisterinnen und Großmeister werden je nach Ordensart vom Fürsten oder der
Fürstin bestätigt oder eingesetzt. Großmeisterinnen werden von der
Speersepta, Großmeister von der
Sonnensepta am jeweiligen Hauptsitz des Ordens gesegnet.
Kleinmeisterinnen
Kleinmeisterinnen und Kleinmeister werden von der Großmeisterin oder dem Großmeister bestätigt und von der Hauptsepta oder dem Hauptsepton der nächsten Herrschaft in ihrem Ordenshaus gesegnet.
Ordenskleidung
Unabhängig von ihrer sonstigen Zugehörigkeit tragen Großmeisterinnen und Großmeister das Ordenszeichen an einer goldenen Kette, Kleinmeister an einer silbernen Kette und Mitglieder an weißen Bändern.
Der große Habit
Zusätzlich zum Ordenszeichen wird an folgenden Anlässen auch ein eigenes Gewand und eine spezielle Kopfbedeckung getragen:
1. Am jährlichen Stiftungstag
2. Bei der Aufnahme in den Orden
3. Beim Begräbnis von Ordensmitgliedern
Der kleine Habit
Das Ordenszeichen wird über Festtagskleidung allein getragen:
1. Bei Festen in Ordensniederlassungen oder den Wohnhäusern von Ordensmitgliedern
2. Bei der Hochzeit von Ordensmitgliedern
3. Bei offiziellen Besuchen des Fürsten oder der Fürstin
4. Auf Anordnung der Klein- und Großmeister und Klein- und Großmeisterinnen
Viele Ideen stammen von Frank Herbert, George R.R. Martin und Alexej Pehov, die durch diese Hommage geehrt werden sollen.