Mitglieder

Alle Mitglieder des Ordens gehen ihren üblichen Berufen nach, dürfen aber in den Ordensniederlassungen verpflegt werden, nächtigen und Feste veranstalten nach Maßgabe der Kleinmeisterin oder des Kleinmeisters. Alle Mitglieder erhalten jährlich am Stiftungstag ihr Jahreseinkommen in Wasserwertäquivalenten oder einer im Orden festgelegten anderen Form. Weitere Privilegien müssen in den Ordensstatuen festgelegt sein.

Niederlassungen

Kein Orden darf mehr als sieben Niederlassungen haben, keine Niederlassung mehr als sieben Mitglieder. Dabei müssen die Mitglieder nicht am Ort der Niederlassung wohnen. Die Zugehörigkeit bestimmt nur, wo das jährliche Stiftungsfest zu besuchen ist.
Nur der Fürsten oder die Fürstin kann, nachdem zuvor der Wappenrat und der Zukunftsrat befragt wurden, neue Orden gründen oder deren Gründung erlauben.

Inhaltsverzeichnis

Leitung

Alle Orden haben eine Großmeisterin oder einen Großmeister, der über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet und das Ordensvermögen verwaltet. Ihr oder ihm zur Seite stehen als Vorstände der einzelnen Ordensniederlassungen Kleinmeisterinnen oder Kleinmeister, die die Angelegenheiten in den Ordenshäusern vor Ort regeln.

Großmeisterinnen

Großmeisterinnen und Großmeister werden je nach Ordensart vom Fürsten oder der Fürstin bestätigt oder eingesetzt. Großmeisterinnen werden von der Speersepta, Großmeister von der Sonnensepta am jeweiligen Hauptsitz des Ordens gesegnet.

Kleinmeisterinnen

Kleinmeisterinnen und Kleinmeister werden von der Großmeisterin oder dem Großmeister bestätigt und von der Hauptsepta oder dem Hauptsepton der nächsten Herrschaft in ihrem Ordenshaus gesegnet.

Ordenskleidung

Unabhängig von ihrer sonstigen Zugehörigkeit tragen Großmeisterinnen und Großmeister das Ordenszeichen an einer goldenen Kette, Kleinmeister an einer silbernen Kette und Mitglieder an weißen Bändern.  

Der große Habit

Zusätzlich zum Ordenszeichen wird an folgenden Anlässen auch ein eigenes Gewand und eine spezielle Kopfbedeckung getragen: 1. Am jährlichen Stiftungstag
2. Bei der Aufnahme in den Orden
3. Beim Begräbnis von Ordensmitgliedern  

Der kleine Habit

Das Ordenszeichen wird über Festtagskleidung allein getragen: 1. Bei Festen in Ordensniederlassungen oder den Wohnhäusern von Ordensmitgliedern
2. Bei der Hochzeit von Ordensmitgliedern
3. Bei offiziellen Besuchen des Fürsten oder der Fürstin
4. Auf Anordnung der Klein- und Großmeister und Klein- und Großmeisterinnen