Æthelnische Heraldik

OT-Hinweis: Für den Kanon werden nur Wappen/Badges akzeptiert, bei denen der Urheber die Fainand-Orga oder der entsprechende Mitspieler ist, wenn dieser zusätzlich die Nutzungsrechte an die Fainand-Orga überträgt.

Die æthelnische Heraldik ähnelt der Heraldik Fainands. Sie besitzt im Wappenaufbau allerdings ein paar Elemente mehr.

Im Königreich Kradien sind Wappen lehensbezogen, im Königreich Arnellach hingegen familienbezogen. In beiden Fällen ist der Aufbau vom Geschlecht abhängig. Das Recht, ein Wappen zu führen, wird in beiden Ländern vom König bzw. der Königin verliehen.

 

Schildgestaltung

  • Es dürfen sämtliche Heroldsbilder, Pelzwerke und gemeine Figuren bei der Schildgestaltung verwendet werden.
  • Zugelassene Farben sind Rot, Grün, Blau und Schwarz. Es dürfen keine hellen und dunklen Abweichungen der Farbe verwendet werden.
  • Zugelassene Metalle sind: Gold bzw. Gelb und Silber bzw. Weiß.
  • Farbe darf nie an Farbe und Metall nie an Metall grenzen. Eine Ausnahme bilden drei aneinandergrenzende Flächen, bei denen diese Regel nicht eingehalten werden kann.
  • Es ist üblich sich auf eine oder zwei Farben und ein Metall zu beschränken.
  • Gemeine Figuren sind nicht an ihre natürliche Färbung gebunden.
  • Der Schild und die Figuren/Bilder darauf dürfen nicht schattiert werden.
  • Tinkturen (Farben und Metalle) haben weder eine Bedeutung noch sind sie unterschiedlich viel wert.
 

Wappenaufbau

  • ggf. Spruchband
  • Dreiecksschild für Männer
  • Raute für Frauen
  • ggf. Schildhalter, welche nicht in der Luft schweben und nur geführt werden dürfen, wenn sie vom König bzw. der Königin verliehen wurden
  • In Kradien: Bügelhelm, rot gefüttert (nur Männerwappen)
  • In Arnellach: Stechhelm, rot gefüttert (nur Männerwappen)
  • (floral geschnittene) Helmdecke (nur Männerwappen)
  • Rangkrone bzw. Fürstenhut oder ggf. Helmwulst (Baronet und Ritter)
  • "Helmzier" auf der Rangkrone; oftmals ein Tier, das komplett dargestellt ist (nur Männerwappen)
 

Kradische Rangkronen

 

Rangkronen der Arnellen

 

Ehewappen

Kradien

In Kradien darf ein Ehewappen dann geführt werden, wenn beide Ehepartner ein Lehen besitzen und/oder Erben sind. In diesem Fall wird das Wappen der Frau als Herzschild auf den Schild ihres Mannes gelegt. Es wird die ranghöchte Rangkrone geführt.

Das Ehewappen darf nach dem Tod der Eltern in gevierter Form an den Erben weitergegeben werden, wobei der Schild des Vaters in den Feldern 1 und 4 und der Schild der Mutter in den Feldern 2 und 3 liegt. Da die kradischen Wappen lehensbezogen sind, entfallen die jeweiligen Felder, sofern dem Erben ein Titel entzogen wird. Die Nachnamen werden in keinem Fall kombiniert, so führt der Erbe üblicherweise den Nachnamen des Vaters.

Die amtierende Königin führt das mit Kradien assoziierte Wappen und kein eigenes Ehewappen.

Arnellach

In Arnellach darf ein Ehewappen geführt werden, wenn beide Ehepartner aus wappenführenden Familien stammen. Dabei wird das Wappen der Frau als Herzschild auf den Schild ihres Mannes gelegt. Es wird die ranghöchste Rangkrone geführt.

Das Ehewappen darf nur dann an die Kinder vererbt werden, wenn die Mutter ein Lehen besitzt oder Erbtochter ist. In diesem Fall wird der Schild geviert, wobei der Schild des Vaters in den Feldern 1 und 4 und der Schild der Mutter in den Feldern 2 und 3 liegt. Da arnellische Wappen familienbezogen sind, darf ein solches Wappen bereits zu Lebzeiten der Eltern von allen Kindern geführt werden. Die Nachnamen werden nicht kombiniert, so führen die Kinder üblicherweise den Nachnamen des Vaters.

Der amtierende König führt das mit Arnellach assoziierte Wappen und kein eigenes Ehewappen.

Inhalt

Beispiele
Wappen der Königin von Kradien
Wappen des Königs von Arnellach