Æthelnischer Adel

Hochadel

  • König und Königin
  • Anrede: Majestät oder Sire

    Titel des Erben: Prince/Prinz/Fürst und Princess/Prinzessin/Fürstin

    Titel der weiteren Nachkommen: Prince/Prinz und Princess/Prinzessin

    Anrede des Erben und weiteren Nachkommen: königliche Hoheit

 
  • Duke/Herzog und Duchess/Herzogin
  • Anrede: Gnaden oder Lord/Lady

    Titel des Erben: Sekundärtitel der Eltern

    Anrede des Erben: Lord/Lady

 
  • Marquess/Markgraf und Marchioness/Markgräfin
  • Anrede: Ehrenwertester/Ehrenwerteste oder Lord/Lady

    Titel des Erben: Sekundärtitel der Eltern

    Anrede des Erben: Ehrenwertester/Ehrenwerteste oder Lord/Lady

 
  • Earl/Graf und Countess/Gräfin
  • Anrede: Ehrenwerter Herr/Ehrenwerte Frau oder Lord/Lady

    Titel des Erben: Sekundärtitel der Eltern

    Anrede des Erben: Ehrenwerter Herr/Ehrenwerte Frau oder Lord/Lady

 
  • Viscount/Vizegraf und Viscountess/Vizegräfin
  • Anrede: Ehrenwerter Herr/Ehrenwerte Frau oder Lord/Lady

    Titel des Erben: Sekundärtitel der Eltern

    Anrede des Erben: Ehrenwerter Herr/Ehrenwerte Frau oder Lord/Lady

 
  • Baron und Baroness/Baronin
  • Anrede: Hochgeehrter/Hochgeehrte oder Lord/Lady

    Titel des Erben: Sekundärtitel der Eltern (wenn vorhanden)

    Anrede des Erben: Lord/Lady (wenn Sekundärtitel vorhanden)

 

Niederer Adel

  • Baronet und Baronetess
  • Anrede: Sir und Dame

    Anrede des Erben: Sir/Dame

 
  • Ritter
  • Anrede: Sir und Dame

 

Zusammensetzung von Name und Titel

  • Könige und ihre Nachkommen
  • Titel Vorname of/von Königreich/Fürstentum
  • Titulierte
  • Vorname Nachname, Titel of/von Länderei
  • Erben eines Titulierten
  • Vorname, Titel Nachname
  • Titulierte (Alltag)
  • Lord/Lady Länderei
  • Nachkommen eines Titulierten (Herzog bis Markgraf)
  • Lord/Lady Vorname Nachname
  • Nachkommen eines Titulierten (Graf bis Baron)
  • Ehrenwerter/Ehrenwerte Vorname Nachname
  • Baronets und Baronetessen
  • Sir/Dame Vorname Nachname
  • Nachkommen eines Baronets
  • Vorname Nachname
  • Verwitwete, die den Titel nicht nach eigenem Recht führen
  • Vorname, Lord/Lady / Dame Nachname (der Witwer einer Baronetess führt keine besondere Anrede)
 

Weiteres

  • In den æthelnischen Königreichen darf nur der König bzw. die Königin neue Titel erschaffen und verleihen sowie entziehen. Dies gilt auch für altehrwürdige Titel.
  • Das Leihen eines Sekundärtitels macht den Erben nicht zum Herren der Länderei.
  • Tragen die Eltern mehrere Titel, greift für den Erben des Erben, die gleiche Regel wie für den Erben des Titelträgers: sie leihen sich der Reihe nach die niederen Sekundärtitel. Erben von Erben dürfen dann mit Lord/Lady angesprochen werden, wenn sie sich einen Sekundärtitel leihen können.
  • Die Königreiche Kradien (Fürstentum Eyloswall) und Arnellach (Fürstentum Aerewend) besitzen jeweils ein Fürstentum, welches vom entsprechenden Thronfolger als Prince/Fürst verwaltet wird. Die rigoranischen Königreiche Lywen, Nemetra und Katarien nutzen das gleiche Konzept, um die Thronerben auf ihre künftigen Aufgaben vorzubereiten. Das vormalige Königreich Gwenfolk folgte bis zu seiner Einnahme durch Fainand ebenfalls dieser Tradition. Das ehemalige Fürstentum Alvermond wurde von der Kaiserfamilie beansprucht und ist bis heute als Markgrafschaft in deren Besitz.
  • Der Titel Viscount/Vizegraf ist oftmals einem Earl/Grafen-Titel zugehörig und somit nur selten mit den Aufgaben eines stellvertetenden Grafen verbunden. Normalerweise ist seine Funktion ein reiner Höflichkeitstitel, den sich der Erbe eines Grafen leihen kann.