Æthelnischer Adel
Hochadel
- König und Königin
Anrede: Majestät oder Sire
Titel des Erben: Prince/Prinz/Fürst und Princess/Prinzessin/Fürstin
Titel der weiteren Nachkommen: Prince/Prinz und Princess/Prinzessin
Anrede des Erben und weiteren Nachkommen: königliche Hoheit
- Duke/Herzog und Duchess/Herzogin
Anrede: Gnaden oder Lord/Lady
Titel des Erben: Sekundärtitel der Eltern
Anrede des Erben: Lord/Lady
- Marquess/Markgraf und Marchioness/Markgräfin
Anrede: Ehrenwertester/Ehrenwerteste oder Lord/Lady
Titel des Erben: Sekundärtitel der Eltern
Anrede des Erben: Ehrenwertester/Ehrenwerteste oder Lord/Lady
- Earl/Graf und Countess/Gräfin
Anrede: Ehrenwerter Herr/Ehrenwerte Frau oder Lord/Lady
Titel des Erben: Sekundärtitel der Eltern
Anrede des Erben: Ehrenwerter Herr/Ehrenwerte Frau oder Lord/Lady
- Viscount/Vizegraf und Viscountess/Vizegräfin
Anrede: Ehrenwerter Herr/Ehrenwerte Frau oder Lord/Lady
Titel des Erben: Sekundärtitel der Eltern
Anrede des Erben: Ehrenwerter Herr/Ehrenwerte Frau oder Lord/Lady
- Baron und Baroness/Baronin
Anrede: Hochgeehrter/Hochgeehrte oder Lord/Lady
Titel des Erben: Sekundärtitel der Eltern (wenn vorhanden)
Anrede des Erben: Lord/Lady (wenn Sekundärtitel vorhanden)
Niederer Adel
- Baronet und Baronetess
Anrede: Sir und Dame
Anrede des Erben: Sir/Dame
- Ritter
Anrede: Sir und Dame
Zusammensetzung von Name und Titel
- Könige und ihre Nachkommen Titel Vorname of/von Königreich/Fürstentum
- Titulierte Vorname Nachname, Titel of/von Länderei
- Erben eines Titulierten Vorname, Titel Nachname
- Titulierte (Alltag) Lord/Lady Länderei
- Nachkommen eines Titulierten (Herzog bis Markgraf) Lord/Lady Vorname Nachname
- Nachkommen eines Titulierten (Graf bis Baron) Ehrenwerter/Ehrenwerte Vorname Nachname
- Baronets und Baronetessen Sir/Dame Vorname Nachname
- Nachkommen eines Baronets Vorname Nachname
- Verwitwete, die den Titel nicht nach eigenem Recht führen Vorname, Lord/Lady / Dame Nachname (der Witwer einer Baronetess führt keine besondere Anrede)
Weiteres
- In den æthelnischen Königreichen darf nur der König bzw. die Königin neue Titel erschaffen und verleihen sowie entziehen. Dies gilt auch für altehrwürdige Titel.
- Das Leihen eines Sekundärtitels macht den Erben nicht zum Herren der Länderei.
- Tragen die Eltern mehrere Titel, greift für den Erben des Erben, die gleiche Regel wie für den Erben des Titelträgers: sie leihen sich der Reihe nach die niederen Sekundärtitel. Erben von Erben dürfen dann mit Lord/Lady angesprochen werden, wenn sie sich einen Sekundärtitel leihen können.
- Die Königreiche Kradien (Fürstentum Eyloswall) und Arnellach (Fürstentum Aerewend) besitzen jeweils ein Fürstentum, welches vom entsprechenden Thronfolger als Prince/Fürst verwaltet wird. Die rigoranischen Königreiche Lywen, Nemetra und Katarien nutzen das gleiche Konzept, um die Thronerben auf ihre künftigen Aufgaben vorzubereiten. Das vormalige Königreich Gwenfolk folgte bis zu seiner Einnahme durch Fainand ebenfalls dieser Tradition. Das ehemalige Fürstentum Alvermond wurde von der Kaiserfamilie beansprucht und ist bis heute als Markgrafschaft in deren Besitz.
- Der Titel Viscount/Vizegraf ist oftmals einem Earl/Grafen-Titel zugehörig und somit nur selten mit den Aufgaben eines stellvertetenden Grafen verbunden. Normalerweise ist seine Funktion ein reiner Höflichkeitstitel, den sich der Erbe eines Grafen leihen kann.