Corenzanische Heraldik

OT-Hinweis: Für den Kanon werden nur Wappen/Badges akzeptiert, bei denen der Urheber die Fainand-Orga oder der entsprechende Mitspieler ist, wenn dieser zusätzlich die Nutzungsrechte an die Fainand-Orga überträgt.

Corenzanische Wappen sind familienbezogen. Jeder freie Bürger darf seiner Familie ein Wappen stiften.

 

Schildgestaltung

  • Es dürfen sämtliche Heroldsbilder, Pelzwerke und gemeine Figuren bei der Schildgestaltung verwendet werden.
  • Zugelassene Farben sind Rot, Grün, Blau und Schwarz. Es dürfen keine hellen und dunklen Abweichungen der Farbe verwendet werden.
  • Zugelassene Metalle sind: Gold bzw. Gelb und Silber bzw. Weiß.
  • Farbe darf nie an Farbe und Metall nie an Metall grenzen. Eine Ausnahme bilden drei aneinandergrenzende Flächen, bei denen diese Regel nicht eingehalten werden kann.
  • Es ist üblich sich auf eine oder zwei Farben und ein Metall zu beschränken.
  • Gemeine Figuren sind nicht an ihre natürliche Färbung gebunden.
  • Der Schild und die Figuren/Bilder darauf dürfen nicht schattiert werden.
  • Tinkturen (Farben und Metalle) haben weder eine Bedeutung noch sind sie unterschiedlich viel wert.
 

Wappenaufbau

  • Rossstirnschild
  • Krone, bestehend aus einem goldenen Reif mit fünf Zacken, von denen die äußeren und mittige blattartig sind und die anderen Perlen tragen (nur Adelswappen)