Erster Hofmusikant

Der erste Hofmusikant ist ein Amt, das an fainandischen Höfen des Hochadels vergeben wird.

Beruf

Voraussetzungen

Am Grafen-, Markgrafen- und Herzogshof

  • Der Charakter ist ein anerkannter Musiker
  • Der Charakter ist mit den Tänzen des Hofes vertraut

Am Pfalzgrafenhof

  • Der Charakter ist ein anerkannter Musiker
  • Der Charakter ist mit den Tänzen des Hofes vertraut
  • Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)

Am Kaiserhof

  • Der Charakter ist ein anerkannter Musiker
  • Der Charakter ist mit den Tänzen des Hofes vertraut
  • Der Charakter ist ein Elf

Aufgaben

  • Unterrichten und Ausbilden der Familie der Dienstherrin/des Dienstherrn im Tanz sowie im Spielen eines Instruments
  • Gesellschafteraufgaben
  • Organisieren von Aufführungen
  • Oberste Aufsicht über die Musikanten
Alternative Namen
oberster Hofmusikant, Oberhofmusikant
Amtswappen