Gericht

Allgemeines über die Gerichte in Fainand:

  • Gerichte sind öffentlich.
  • Die Verhandlung soll verschriftlicht werden.
  • Der Angeklagte hat keinen Verteidiger.
  • Der Angeklagte darf mit Erlaubnis des Richters unter Eid aussagen.
  • Der Angeklagte darf sich schuldig oder nicht schuldig bekennen. (Dies hat meist keine Auswirkung auf das Urteil.)
  • Es dürfen Zeugen unter Eid auftreten.
  • Der Richter darf die Anwendung von Folter anordnen, sofern der Angeklagte kein Adliger ist.
  • Adlige können nur von einem pfalzgräflichen oder dem kaiserlichen Gericht angeklagt und verurteilt werden.
  • Adlige dürfen nicht zu Leibesstrafen verurteilt werden.
  • Der Richter fällt ein Urteil auf Basis der Empfehlungen des Schuldspruchs der Schöffen.