Gericht
Allgemeines über die Gerichte in Fainand:
- Gerichte sind öffentlich.
- Die Verhandlung soll verschriftlicht werden.
- Der Angeklagte hat keinen Verteidiger.
- Der Angeklagte darf mit Erlaubnis des Richters unter Eid aussagen.
- Der Angeklagte darf sich schuldig oder nicht schuldig bekennen. (Dies hat meist keine Auswirkung auf das Urteil.)
- Es dürfen Zeugen unter Eid auftreten.
- Der Richter darf die Anwendung von Folter anordnen, sofern der Angeklagte kein Adliger ist.
- Adlige können nur von einem pfalzgräflichen oder dem kaiserlichen Gericht angeklagt und verurteilt werden.
- Adlige dürfen nicht zu Leibesstrafen verurteilt werden.