Hofmagier

Der Hofmagier ist ein Amt, das an fainandischen Höfen des Hochadels vergeben wird.

Beruf

Voraussetzungen

Am Grafen-, Markgrafen- und Herzogshof

  • Der Charakter hat den Abschluss einer anerkannten Magierakademie

Am Pfalzgrafenhof

  • Der Charakter hat den Abschluss einer anerkannten Magierakademie
  • Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)

Am Kaiserhof

  • Der Charakter hat den Abschluss einer anerkannten Magierakademie
  • Der Charakter ist ein Elf

Aufgaben

  • Berateraufgaben in magischen Bereichen
  • Unterstützung mit magischen Fähigkeiten
  • Identifikation magischer Phänomene sowie der Umgang mit diesen
  • Oberste Aufsicht über die Magier, sofern vorhanden

Weiteres

  • Das Amt des Hofmagiers ist an vielen Orten ein Relikt alter Zeiten. Es wird verhältnismäßig selten vergeben.
  • Hofmagier unterliegen folgendem Artikel der Verfassung Fainands:
  • Die Magiewirkung ist in ganz Fainand reglementiert. Jede ihrer Formen muss der nächsten Obrigkeit gemeldet werden und benötigt eine pfalzgräfliche Erlaubnis. Akademien dürfen sich von Pfalzgrafen das Privileg ausstellen lassen, die Erlaubnis des Magiewirkens selbst zu erteilen. Sobald Magie eine schädliche Wirkung erzielt, gilt dieser Artikel als verletzt. Explizit verboten sind die Schulen der Sphärologie, Entropie, Geistformung, Nekromantie oder des Elementarismus. Das Forschen in diesen Gebieten ist nur nach Genehmigung durch die Zirkel von Caras Hîth oder Coninheim gestattet. Für die Praktizierung und Forschung in den Schulen der Velamenologie und Blutmagie darf nur der Zirkel von Caras Hîth die Erlaubnis erteilen. Ausnahmen der Praktizierung und Forschung dürfen ausschließlich von seiner Majestät genehmigt werden.
Alternative Namen
Erzhofmagier (Kaiser- und Herzogshof)
Amtswappen