Zunftwappen

OT-Hinweis: Für den Kanon werden nur Wappen/Badges akzeptiert, bei denen der Urheber die Fainand-Orga oder der entsprechende Mitspieler ist, wenn dieser zusätzlich die Nutzungsrechte an die Fainand-Orga überträgt.

Faindischen Gilden und Zünften ist es gestattet ein eigenes Wappen zu führen, das nur aus einem Dreiecksschild besteht. Je nach Stadt können diese sich für die gleiche Gilden-/Zunftart unterscheiden, das heißt, dass beispielsweise die Sattlerzunft zweier Städte kein einheitliches Zunftwappen führen müssen.

Trotz dieser Unterschiede, haben sich manche Figuren für bestimmte Zünfte etabliert, wie z.B.

  • Bäcker: Bretzel oder Brot, manchmal gekrönt
  • Fischer: zwei bis drei Fische
  • Schlachter: Lamm oder Stier, begleitet von einem oder zwei gekreuzten Beilen
  • Aoptheker: Mörser mit oder begleitet von einem Stößel
  • Schmiede: Hammer, Zange und/oder Amboss
  • Kürschner: Feh

Für die Zunftwappengestaltung gelten die heraldischen Regeln.

Zunftwappen sind keine Amtswappen und dürfen daher nicht im eigenen Wappen aufgenommen werden. Allerdings ist es der Zunft/Gilde und ihren Mitgliedern erlaubt, das Zunftwappen auf sämtliches Eigentum zu malen, brennen, ätzen etc.. Entsprechende Siegel dürfen nur von den Personen genutzt werden, die der Zunft vorstehen.

Schablone zur Zunftwappengestaltung