Von der Weidener Hochzeit - Das Hochzeitsfest

Im gleichberechtigten Weiden ist nicht festgelegt, welcher Familie die Ehre zukommt, das Hochzeitsfest auszurichten. Vielmehr ist dies ein häufig heiß umkämpftes Vorrecht, das während der Verlobungszeit errungen wird. Denn einerseits ist ein Hochzeitsfest eine teure und aufwändige Angelegenheit, für die sich manche Familie bis über beide Ohren verschulden muss. Andererseits kann ein gelungenes Fest dem Gastgeber gehörige Ehre einbringen. Vom Ruhm besonders gelungener Feste kann die Familie über Generationen zehren.
So kommt es, dass es in Weiden bisweilen zwei Hochzeitsfeste gibt: einmal unmittelbar nach der Trauung bei der Familie der Braut und ein zweites Mal am Tag oder einige Tage darauf, bei der Familie des Bräutigams – oder eben umgekehrt. Gerade bei Adligen sind zwei Feiern durchaus üblich, niemand will schließlich knausrig wirken.

Das unmittelbar nach der Zeremonie beginnende Hochzeitsmahl nimmt seinen Anfang ohne Brautpaar, denn dieses wird, kaum dass Haus oder die Burg in Sicht kommt, unter lautem Lachen und Scherzen „gebettet“. Angeführt von den Bundzeugen und/oder deren Familie werden die frisch Vermählten in das eigens hergerichtete Hochzeitszimmer begleitet, bisweilen auch getragen, und zu Bett gebracht. Zwei Stunden dürfen die Vermählten nutzen, um nun die Ehe zu vollziehen und Rahja zu opfern. Kaum sind diese jedoch verstrichen, reißen die Geladenen die Türen des Hochzeitsgemachs auf, scharen sich um das, „nun erst richtig vermählte Paar“ und überschütten es mit allerlei Glückwünschen. Dann werden sie, ihre Blöße mal mehr mal weniger schicklich bedeckt, in ein dampfendes Bad geführt. Erst danach dürfen sie ihre Hochzeitskleider wieder anlegen und sich an die reichlich gedeckte Tafel setzen – zu der nun üblicherweise bestens gelaunten Hochzeitsgesellschaft. Bis tief in die Nacht wird geschmaust, gezecht und gefeiert. Dabei setzen die Darbietungen von Barden und Gauklern immer wieder Glanzpunkte.

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