Civil action
Die Gefährten wurde eine Art Gerichtsverhandlung zuteil.
Noch vor der Abendandacht wurden die Gefährten zu den Hütern Bormund, Emmeran und Regiardon in den Kaminraum gebeten.
Die Gefährten erwartete eine Art Gerichtsverhandlung. Der Reihe nach kam Hüter Bormund auf die niederschmetternden Ereignisse der letzten Tage zu sprechen. Das Ungeheuerliche hierbei: Hüter Bormund glaubte in seiner Verbohrtheit allen Ernstes, dass allein die Anwesenheit der Gefährten die Zustände auf dem Kloster verschlimmert hätten. Jedes einzelne Fehlverhalten der Gefährten, das dem Hüter zu Ohren gekommen sein könnte, wird nun minutiös zur Sprache gebracht: ketzerische Anwendung von Magie auf dem Klostergelände, sträfliche Übertretung von Klostervorschriften, Aufstachelung der Handwerker zu praiosungefälligem Verhalten und dergleichen Punkte mehr. Wenn die Helden auf Merkwürdigkeiten hinsichtlich des Kuppelbaus aufmerksam machen wollen, tut Bormund dies als „ketzerisches Geschwätz“ ab, mit dem die Helden von ihrem Fehlverhalten ablenken wollen.
Etwa zu diesem Zeitpunkt ließ Hüter Bormund die Katze aus dem Sack: Zwar erkannte er den einen oder anderen Erfolg der Gefährten durchaus an, doch ändere dies nichts daran, dass sich auch die Gefährten in wenigen Tagen vor der Inquisition zu verantworten hätten. Diese würde dann schon ein gerechtes Urteil füllen. Weiterhin erklärte er, dass er die Anwerbung der Helden von Anfang an für einen Fehler gehalten und sich daher die Freiheit genommen habe, nach dem Mord an Hüter Wismund die Heilige Inquisition herbeizurufen. Der Greifenfutter Hochgeweihte und Inquisitionsrat Anselm Horninger hatte umgehend zugesichert, dass diese in den nächsten Tagen unter der Führungen des Bannstrahl-Erwählten Ucurian Jago auf Arras de Mott eintreffen werde, um die Aufklärung der Ereignisse selbst in die Hand zu nehmen.
Es kam zu einem Eklat zwischen den Geweihten, da Nicola de Mott dem Hüter Bormund eine entschiedene Übertretung seiner Entscheidungsbefugnisse vorwirft. Dies ändert jedoch nichts an der Entscheidung der Geweihten, dass sich die Gefährten auf dem Kloster zur Verfügung zu halten hätten. Eine Flucht, drohte Bormund, käme einem Schuldeingeständnis gleich. Selbstverständlich dürfen die Helden sich frei auf dem Gelände bewegen und weiterhin ihren Aufgaben nachkommen, zumindest solange, bis die Inquisition auf Arras de Mott eingetroffen sei. (Begründet wird dies ausgerechnet von Hüter Bormund:
„Der Angeklagte hat sich stets weiterhin in seiner zugewiesenen Rolle zu fügen und der Ordnung der Welt zu dienen. Aufrechten Ganges und reinen Herzens wird er freudig den Tag seiner Aburteilung erwarten.“)