Gesetze von Vallaki
Im Auftrag seiner Eminenz, Baron Vargas Vallakovich, Bürgermeister von Vallaki, um den anhaltenden Frieden und das Gedeihen der grossen und fröhlichen Stadt Vallaki und die Sicherheit ihrer guten Bürger zu gewährleisten, müssen alle Besucher und Bewohner diese Gesetze zusätzlich zu den im Tal von Barovia üblichen befolgen:
Bei Strafen, die mit einem variablen Strafmass verbunden sind, hängt die Schwere der Strafe von der Schwere des Verbrechens und der Absicht des Täters ab. Wird ein Straftäter zum Erhängen am Galgen verurteilt, so wird er zunächst als öffentliches Exempel für höchstens vierundzwanzig (24) Stunden an den Pranger gestellt und dann am nächsten Morgen nach seiner Verhaftung hingerichtet.
Böswillige Unzufriedenheit
Es ist verboten, eine gewisse tyrannische Person, die sich in Burg Ravenloft aufhält, innerhalb der Mauern von Vallaki mit ihrem Vornamen zu nennen. Niemand darf diesen Namen laut aussprechen oder schriftliche Dokumente mit sich führen, die diesen Namen tragen. Wenn dieses Individuum erwähnt werden muss, soll es einfach als "Der Teufel" bezeichnet werden.
• Jede Woche wird auf dem Stadtplatz ein Wallaki-Festival abgehalten, um den anhaltenden Wohlstand und die Sicherheit unserer grossen und fröhlichen Stadt zu feiern und unsere anhaltende Unterstützung und Wertschätzung für seine Eminenz, den Baron Vargas Vallakovich, zu zeigen, dessen weise Verordnungen den Teufel in Schach gehalten haben und dessen Bemühungen und Führung unsere Länder wieder in die Gnade des Morgenlords zurückführen werden, so dass wir wieder die Wärme der Sonne spüren werden. Die Anwesenheit bei allen Festen ist Pflicht.
• Niemand darf schlecht über die Feste sprechen, die in Vallaki abgehalten werden, noch Dokumente besitzen, die sie in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Fröhlichkeit ist der Schlüssel zu Valkis Sicherheit, und jeder Bewohner oder Besucher, der die Moral zu schädigen droht, droht auch, Valki als Ganzes zu schädigen!
• Alle Bewohner und Besucher, die sich länger als fünf (5) Tage in den Mauern von Vallaki aufhalten, müssen bei allen Festen in Vallaki helfen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Vorbereitungen und Aufräumarbeiten. Diese Aufgaben werden abwechselnd von der Allgemeinheit wahrgenommen, wobei die Verteilung halbjährlich durch Losentscheid erfolgt.
• Alle Einwohner und Besucher, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts, müssen an allen Festen teilnehmen. Um diese Verordnung durchzusetzen, geht die Wallakische Wache in der Zeit vor und während eines Festes von Tür zu Tür und patrouilliert durch die Strassen, um sicherzustellen, dass kein Teilnehmer ausgelassen wurde.
• Jeder Wallakier oder Besucher, der gegen diese Gesetze verstösst, wird wegen böswilligen Unglücks angeklagt, was mit einer Strafe von mindestens zwei (2) und höchstens zwölf (12) Tagen öffentlicher Demütigung am Pranger und/oder einer Geldstrafe von höchstens fünf (5) Goldstücken geahndet wird.
Wiederholte Verstösse gegen das Verbot der böswilligen Unzufriedenheit werden mit der Einweisung in das Reformationszentrum von Vallakovich geahndet.
Grössere Verbrechen
• Diebstahl von Münzen oder Gegenständen mit einem Wert von nicht mehr als einem (1) Goldstück von einem vallakischen Bürger oder Besucher wird mit einem (1) Tag öffentlicher Demütigung am Pranger und anderen angemessenen Wiedergutmachungen bestraft.
• Diebstahl von Münzen oder Gegenständen mit einem Wert von mehr als einem (1) Goldstück von einem vallakischen Bürger oder Besucher ODER Diebstahl von Münzen oder Gegenständen jeglichen Wertes von einer vallakischen Wache wird mit einer Strafe von mindestens sechs (6) und höchstens vierundzwanzig (24) Tagen öffentlicher Demütigung am Pranger und anderen angemessenen Wiedergutmachungen geahndet.
• Der Diebstahl von Münzen oder Eigentum eines vallakischen Adelshauses oder die böswillige Verleumdung desselben wird mit der Beschlagnahme der Güter des Verbrechers und der dauerhaften Verbannung aus Vallaki bestraft.
• Öffentliche Schlägereien, Unruhen und Störungen des öffentlichen Friedens werden mit mindestens zwei (2) und höchstens zwölf (12) Tagen öffentlicher Demütigung am Pranger bestraft. Wird durch die Handlungen des Straftäters Eigentum zerstört oder entwertet, kann dieses Verbrechen mit einer zusätzlichen Strafe in Form von gemeinnütziger Arbeit als Wiedergutmachung für den Wert des Eigentums geahndet werden.
• Die schwere Verletzung eines wallakischen Bürgers wird mit der Beschlagnahme der Güter des Verbrechers und der dauerhaften Verbannung aus Wallaki bestraft.
• Totschlag oder Mord an einem Bürger von Vallaki wird mit öffentlichem Galgen bestraft.
• Schwere Körperverletzung, Totschlag oder Mord an einem nicht-vallakischen Bürger wird mit einer Geldstrafe von höchstens einhundert (100) Goldstücken bestraft. Diese Strafe kann jedoch erlassen und alle Anklagen fallen gelassen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Opfer ein Agent des Teufels war.
Jeder, der einen Verbrecher tröstet oder ihm Hilfe leistet, wird mit einer ähnlichen Strafe belegt wie der Verbrecher, dem er geholfen hat. Jeder, der einem Verbrecher hilft, der Justiz zu entkommen, soll öffentlich am Galgen gehängt werden.
Über die Einreise in die Grosse und Freudige Stadt Wallaki
Alle Besucher und Bewohner der grossen und freudigen Stadt Vallaki müssen sich bei der Stadtwache registrieren lassen, und die Registrierungspapiere müssen immer bei sich getragen werden, solange man sich in Vallaki aufhält. Personen, die ohne Registrierungspapiere angetroffen werden, werden sofort verhaftet und mit einer Geldstrafe von mindestens einem (1) Goldstück belegt.
Wiederholtes Nicht-Besitzen von Registrierungspapieren oder absichtliche Zerstörung oder Fälschung derselben wird als böswillige Unzufriedenheit geahndet.
Der Verlust oder die absichtliche Zerstörung von Registrierpapieren ist der Stadtwache unverzüglich zu melden, und die Papiere werden zum Preis von einem (1) Silberstück ersetzt, das der Registrierende zu zahlen hat.
• Alle Päckchen, Pakete und Transporte werden stichprobenartig durchsucht.
• Alle Waffen müssen bei der Stadtwache bei der Einreise in die grosse und fröhliche Stadt Vallaki unter Angabe des Namens und der Identität des Besitzers angemeldet werden.
• Niemandem wird während der Nachtstunden der Zutritt zur grossen und freudigen Stadt Vallaki gewährt, es sei denn, es liegen dringende Umstände vor und es wird eindeutig und überzeugend bewiesen, dass die betreffende Person weder ein Agent des Teufels ist, noch eine Ausgeburt desselben oder in irgendeiner Weise mit ihm im Bunde steht.
Unter keinen Umständen darf bekannten Agenten und Gefolgsleuten des Teufels, einschliesslich solcher, die sich selbst als Vistani bezeichnen, der Zutritt zur Grossen und Freudigen Stadt Vallaki gewährt werden. Wissentlicher Zutritt zu Vallaki für diese Personen wird mit der Beschlagnahmung der Güter des Verbrechers und dauerhafter Verbannung bestraft.
Durch die Gnade der Zwölf und die Weisheit Seiner Eminenz, Baron Vargas Vallakovich, Bürgermeister,
Alles wird gut sein
Standesamt:
Name:
Beruf:
Eintrittsdatum:
Herkunftsort:
Grund des Besuchs:
Deklarierte Waffen:
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