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Kurfürstenrat

Das wichtigste Regierungsorgan des Kaiserreichs ist der Rat der Kurfürsten dem auch der Kaiser und Reichskanzler angehören. Die Kurfürsten wählen unter den dynastischen Fürsten einen Kaiser auf Lebenszeit, der Kaiser bestimmt daraufhin einen Reichskanzler als Stellvertreter unter den verbliebenen 11, in der Regel den Fürstmagister von Taubreu, für nominell 10 Jahre wobei die Amtszeit durch den Kaiser jederzeit beendet werden kann.
  Der Kurfürstenrat tagt jährlich zur Wintersonnenwende beim Reichskonvent in der Kaiserpfalz bei Threuenburg, hier werden die Geschicke des Kaiserreiches für das nächste Jahr im Reichstag beschlossen.
Zum Reichskonvent sind alle Reichsstände mit reichsunmittelbarem Gebiet geladen. Die Abstimmungen des Reichstages sind allerdings keinesfalls demokratisch; lediglich der hohe Adel (Fürsten und Ranghöhere) hat ein Stimmrecht.     Der Kurfürstenrat setzt sich aus 12 Vertretern aus allen Reichsständen zusammen, diese sind  
  • Der Fürstmagister des Fürstmagistrats Taubreu
  • Die drei Fürstbischöfe der Fürstbistümer Ziereu, Seegheim und Garves
  • Die drei Fürstpaladine der Fürstpaladinate Glasnitz, Hemse und Schlade
  • Der Landesamtmann der Halblinge
  • Der Erzherzog der Malvenburger Erblande
  • Der Markgraf der Haversmark
  • Der Kurfürst von Thrichten
  • Der Pfalzgraf von Threuenburg

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