Gesetze welche so vor allem im Fürstentum Baralokin aktiv sind.
Zweck
Erwähnungen und Erklärungen zu diversen Gesetzen im Fürstentum.
Document Structure
Gliederung
Leibeigenschaft
Gesetze - Fürstentum Baralokin
Leibeigenschaft
Sklaverei ist im gesamten Fürstentum untersagt, es sind jedoch Gesetze in Kraft, welche vor allem verschuldeten Personen und ihren Angehörigen hilft. Die meisten Personen unterstellen sich freiwillig ihren Schuldnern welche nahezu unbegrenzte Verfügungsgewalt über die Person erlangen. Schwere oder uneinsichtige Fälle werden dagegen durch Vertreter des Gesetzes gesucht und zwangsverpflichtet um ihre Schulden abzuarbeiten.
Da nicht jeder Schuldner zusätzliche Arbeitskraft benötigt hat sich im gesamten Fürstentum ein Netzwerk an Vermittlern gebildet welche untereinander um die besten Möglichkeiten wetteifern. Solange die als Leibeigene betroffenen Personen mit allem notwendigen versorgt sind und bei anständiger Gesundheit, werden keine Fragen gestellt wenn sie von Tag zu Tag an anderen Orten tätig sind oder gar die Ortschaft verlassen. Anschuldigungen nach welchen es zu Sklaverei kommt, werden mit hoher Priorität behandelt und geahndet.
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