Dänemark

Politische Grundlagen

Geschichte seit 1944

1944-1945: Befreiung und Nachkriegsordnung
Nach dem HTI-Ereignis und der alliierten Offensive im Zweiten Weltkrieg wurde Dänemark am 8. Mai 1945 von der deutschen Besatzung befreit. Kurz nach der Befreiung begannen die Alliierten, die politischen Strukturen in Europa neu zu ordnen. Im Rahmen der Friedensverhandlungen erhielt Dänemark 1945 die Gebiete Schleswig, Holstein, Lauenburg und Hamburg als Teil der Kriegsreparationen.
1946: Rückkehr zur Demokratie
Nach dem Ende der Besatzung setzte Dänemark den Prozess der Remonarchisierung fort. Freie Wahlen wurden abgehalten, und eine neue Verfassung wurde 1946 verabschiedet. König Christian X. spielte eine wichtige Rolle bei der Stabilisierung des Landes und der Wiederherstellung der Monarchie.
1947-1950: Wirtschaftlicher Wiederaufbau
In den Nachkriegsjahren konzentrierte sich die dänische Regierung unter der Führung von Ministerpräsident Knud Kristensen auf den wirtschaftlichen Wiederaufbau. Mit Unterstützung der norwegischen und schwedischen Solidarität konnte Dänemark seine Wirtschaft verstaatlichen und die Infrastruktur ausbauen. Die Integration der neuen Gebiete stellte eine Herausforderung dar, aber durch gezielte Investitionen und Förderprogramme gelang es, die wirtschaftliche Basis vor allem durch den Hamburg Hafen- und Werfbetrieb zu stärken.
1950: Regierungswechsel und Modernisierung
1950 übernahm Hans Hedtoft das Amt des Ministerpräsidenten. Unter seiner Führung wurden sozialistische Reformen eingeführt, die das Wohlfahrtssystem erweiterten und die soziale Sicherheit verbesserten. Die Regierung förderte auch die wissenschaftliche Forschung, um die Grundlagen für eine dänische Mondmission zu legen.
1953: Thronwechsel und Verfassungsreform
Am 20. April 1953 bestieg Friedrich IX. den dänischen Thron nach dem Tod seines Vaters, König Christian X. Im selben Jahr wurde eine umfassende Verfassungsreform durchgeführt, die die Rolle der Monarchie weiter erhöhte und das politische System Dänemarks föderalisierte.
1954-1957: Politische und wirtschaftliche Konsolidierung
In den folgenden Jahren setzte die Regierung unter Ministerpräsident Hans Christian Svane Hansen den Kurs der Modernisierung und Integration der neuen Gebiete fort. Dänemark etablierte sich als ein stabiler und prosperierender Staat in Nordeuropa. Die Außenpolitik konzentrierte sich auf die Stärkung der Beziehungen zu den Nachbarländern und die aktive Teilnahme an internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen.
Die Jahre 1944 bis 1957 waren für Dänemark eine Zeit des Wiederaufbaus, der politischen Reformen und der wirtschaftlichen Stabilisierung. Die Integration neuer Gebiete und die Weiterentwicklung der demokratischen Strukturen legten den Grundstein für das moderne Dänemark als konstitutionelle Monarchie und föderalistischer Staat.

Staats- und Regierungsform

Dänemark hat die Staats- und Regierungsform Konstitutionelle Monarchie, König Friedrich IX. ist Staatsoberhaupt, Ministerpräsident Hans Christian Svane Hansen ist Regierungschef. Dänemark hat einen Selbstverwaltungskoeffizienten von 2, das bedeutet eine relativ föderalistische Struktur.

Legislative

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn.

Staat

Dänemark hat die Staats- und Regierungsform Konstitutionelle Monarchie, daher werden gesamtstaatliche Gesetze vom Parlament beschlossen und von König Friedrich IX. ratifiziert. Das Parlament von Dänemark besteht aus 5 Kammern (Hauskammer, Adelskammer, Kirchenkammer, Abgeordnetenhaus und Volkshaus) mit insgesamt 148 Abgeordneten.

Land

Die 37 Länder von Dänemark haben gewählte Landtage mit der Befugnis, Landesgesetze zu beschließen und zu veröffentlichen, wenn diese den Staatsgesetzen nicht widersprechen.

Bezirk

Die 148 Bezirke von Dänemark haben gewählte Bezirkstage mit der Befugnis, Bezirksgesetze zu beschließen und zu veröffentlichen, wenn diese den Staats- und Landesgesetzen nicht widersprechen.

Gemeinde

Die 1184 Gemeinden von Dänemark haben gewählte Gemeindetage mit der Befugnis, Gemeindegesetze zu beschließen und zu veröffentlichen, wenn diese den Staats-, Landes- und Bezirksgesetzen nicht widersprechen.

Exekutive

Die ausführende Gewalt umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung, denen die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden aus bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Staat

Die Exekutive von Dänemark wird durch König Friedrich IX. als Staatschef und Ministerpräsident Hans Christian Svane Hansen als Regierungschef mit 37 Ministerien ausgeübt.

Land

Die 37 Länder werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein gewählter Landeshauptmann erläßt.

Bezirk

Die 148 Bezirke werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein gewählter Bezirkshauptmann erläßt.

Gemeinde

Die 1184 Gemeinden von Dänemark werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein gewählter Gemeindehauptmann erläßt.

Judikative

Rechtsprechung liegt vor, wenn die Verfassung ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können. Wesentliches Merkmal der Rechtsprechung ist die letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren.

Staat

148 weisungsfreie Staatsrichter werden in Dänemark von König Friedrich IX. auf Vorschlag des bestehenden Staatsrichterkollegiums ernannt. Die Vereinigung aller Richter nimmt auch die verfassungsmäßige Organisation des Gerichtswesens vor. Der oberste Gerichtshof wird unter dem Vorsitz von König Friedrich IX. aus diesen Richtern gebildet und hat eine Verfassungskammer, eine Verwaltungskammer und eine Sonderkammer, die für Adels-, Militär-, Religions- und Hexenprozesse zuständig ist.

Land

Landesgerichte entscheiden in mit Schöffen- und Geschworenensenaten oder, in zweiter Instanz, in Fünfersenaten in Straf- und Zivilrechtsangelegenheiten und bei Verwaltungsbeschwerden.

Bezirk

Bezirksgerichte entscheiden in Einzelrichterverfahren, mit Schöffensenaten oder, in zweiter Instanz, in Dreiersenaten in Straf- und Zivilrechtsangelegenheiten und bei Verwaltungsbeschwerden.

Gemeinde

Es gibt keine Gemeindegerichtsbarkeit. Streitschlichtung ist möglich, traditionell durch Pfarrer.

Orden

König Friedrich IX. ist höchstrangiger Träger aller Orden von Dänemark. Den einzelnen Klassen sind verschiedene Einschränkungen oder Privilegien beigefügt. Ordensinsignien sind nach dem Begräbnis des Trägers oder der Trägerin an den Verleiher zu retournieren.
  • Elefanten-Orden
  • Der Elefanten-Orden wird von König Friedrich IX., seiner Frau, seinen Kindern und Enkeln getragen sowie ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungschefs verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 11. März, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht in einer Suite im Hotel d’Angleterre (Kopenhagen) verbunden.
  • Dannebrog-Orden
  • Der Dannebrog-Orden wird von König Friedrich IX. an den Regierungschef unmittelbar nach Regierungsantritt, die Minister nach fünfjähriger, ununterbrochener Tätigkeit und an Landeshauptleute nach zehnjähriger, ununterbrochener Tätigkeit verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 28. März, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Recht verbunden, einmal jährlich vom König Friedrich IX. zu einem privaten Mittagessen eingeladen zu werden.
  • Großkreuz
  • Das Großkreuz wird von König Friedrich IX. auf Vorschlag des Parlaments an verdiente Parlamentsabgeordnete, Richter, Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf eine Statue im Heldenpark verbunden.
  • Großoffizier von Dänemark
  • Der Großoffizier wird von König Friedrich IX. auf Vorschlag des Parlaments oder der Minister an verdiente Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Steuerbefreiung verbunden.
  • Komtur von Dänemark
  • Der Komtur wird von Ministerpräsident Hans Christian Svane Hansen im Namen von König Friedrich IX. auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Fischversorgung verbunden.
  • Offizier von Dänemark
  • Der Offizier wird von Ministerpräsident Hans Christian Svane Hansen im Namen von König Friedrich IX. auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte, Offiziere, Wissenschaftler oder Künstler verliehen.
  • Ritter von Dänemark
  • Der Ritter wird von einem Landeshauptmann im Namen von König Friedrich IX. an inländische oder ausländische Frauen oder Männer verliehen.

    Religion

    In Dänemark ist das evangelische Christentum Staatsreligion und Voraussetzung für die Übernahme eines öffentlichen Amtes. Andere Religionen wie Buddhismus, Zoroastrismus, Judentum, katholisches und orthodoxes Christentum und Hinduismen sind in ausgewiesenen Gemeinden zugelassen.

    Währung

    Die Landeswährung von Dänemark ist Dänische Krone, deren Wert mit 1. Jänner 1957 mit 475 für 1 Gramm Feingold angegeben ist.

    Bevölkerung

    Dänemark hat 98 340 000 Einwohner, davon 1290 000 in der Hauptstadt Kopenhagen.
    Typ
    Geopolitical, State
    Hauptstadt
    Staatsoberhaupt
    Amtssprachen
    Nachbarstaaten

    Bericht über die Krönung von König Friedrich IX. von Dänemark

    Am 20. April 1953 fand in der Kopenhagener Kathedrale die feierliche Krönung von König Friedrich IX. von Dänemark statt. Diese Zeremonie markierte den Beginn einer neuen Ära für das Königreich Dänemark, da Friedrich IX. nach dem Tod seines Vaters, König Christian X., den Thron bestieg.
    Die Krönung in Kopenhagen
    Die Hauptkrönung wurde in der historischen Kopenhagener Kathedrale durchgeführt. Die Zeremonie wurde von Bischof Hans Fuglsang-Damgaard, dem Bischof von Kopenhagen, geleitet. In einer feierlichen Zeremonie setzte Bischof Fuglsang-Damgaard König Friedrich IX. die Krone auf und segnete ihn als neuen König von Dänemark. Königin Ingrid wurde in derselben Zeremonie von Bodila Koch, der bedeutenden evangelischen Pröpstin von Skanderborg, gekrönt.
    Krönungsakte in den neuen Gebieten
    Um die Integration der neuen Gebiete Schleswig, Holstein, Lauenburg und Hamburg zu symbolisieren, fanden auch dort auf direkten Wunsch von Königin Ingrid feierliche Krönungsakte statt:
    1. am 20. Mai 1953 in Reykjavik, Island, fand die Zeremonie in der Hallgrímskirkja statt
    2. am 20. Juni in Nuuk, Grönland, fand die Zeremonie in der Kathedrale von Nuuk statt
    3. am 20. Juli in Schleswig, Schleswig, fand die Zeremonie im St. Petridom statt
    4. am 20. August Neumünster, Holstein, fand die Zeremonie in der Vicelinkirche statt
    5. am 20. September in Ratzeburg, Lauenburg, fand die Zeremonie in der Georgskirche statt
    Feierliche Zeremonie in Hamburg
    In Hamburg wurde eine große feierliche Schiffsbegrüßungszeremonie abgehalten, um die Zugehörigkeit der Stadt zu Dänemark zu feiern. Danach fand im Hamburger Rathaus ein lustiges Fischessen statt mit zahlreichen lokalen Würdenträgern und Gästen aus Polen, Hessen, und den Niederlanden.
    Das Festliche Essen nach der Hauptkrönung
    Nach der feierlichen Krönung in Kopenhagen fand ein festliches Essen im prachtvollen Christiansborg-Palast statt. König Friedrich IX. und Königin Ingrid empfingen ihre Gäste in einem prächtig geschmückten Saal auf einem Teppich von besiegten deutschen Wehrmachtseinheiten, die Dänemark besetzt hatten. Die Atmosphäre war feierlich und hoffnungsvoll, mit Gesprächen über die zukünftige Entwicklung des Königreichs und die Bedeutung Dänemarks für die Erforschung des Mondes.
    by Racussa mit DALLE


    Cover image: by Racussa
    Character flag image: by wikipedia

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