Donna

Den 19. Rang nimmt die Donna ein, die das Oberhaupt einer donnalen Familie ist.
Die offizielle Anrede lautet „Ihre/Seine Galangaande“. Bei Amtshandlungen trägt und als Wappenbekrönung verwendet die Donna einen orangenern Turban. Der Wappenschild ist hinterlegt mit sandfarbenem Tüll. Als offizielle Dienerschaft kommen ihr Bouchere, Brocheuse, Cocottiere, Confiseuse, Fourniere, Frituriere, Joueuse de cor, Porteuse de bannière, Porteuse d'éventail, Porteuse d'ombrelle, Arbeiterin und Zofe/Knappe zu.
Der Herrschaftsantritt ist streng geregelt: Neun Stunden nach der Feststellung des Todes des bisherigen Oberhaupts der Familie und Siedlungsleiters muss die neue Donna ein Vorstellungsschreiben an die zuständige Surena senden. Sobald die Surena das Schreiben erhält, muss sie es sofort - wenn rechtlich nichts dagegen spricht - mit einem doppelten Reskript beantworten: Kondolenz für den Verlust und Bestätigung des Amtes. Sofort nach Erhalt des Reskripts ist die neue Donna Mihrana ihrer Familie und beginnt mit den Begräbnisvorbereitungen. Neun Tage nach dem Begräbnis muss zuerst die Bürgermeistereinführung und neun Tage darauf die Donnakrönung erfolgen.
Das Herrschaftsende wird mehrfach ermöglicht: Die Herrschaft endet durch Tod, der entweder offensichtlich ist, oder vom Kollegium der Mundschenka, Truchsessa, Marschalla, Seneschalla und Kämmerin gemeinsam mit Speerprinzipalsepta und Sonnenprinzipalsepta erklärt worden ist. Außerdem endet sie durch Absetzung nach einem Urteil des Prinzipatrates und dessen Bestätigung durch die Prinzipa.
Selbst für den Fall der Herrschaftsbehinderung durch Entführung, Untersuchungshaft oder Krankheit gibt es Regeln: Ist die Ausübung der Funktion behindert, übernimmt ein dreiköpfiges Kollegium, das vom Zukunftsrat ernannt wird und mindestens die Partnerin und Erbin enthält, wenn es sie gibt, die kollektive Vertretung.

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