Bei salzigen Orden ist der Großmeister oder die Großmeisterin immer adelig.
Sein Amt erhält er entweder als Erbe, wenn er die Position seines Vorgängers oder seiner Vorgängerin übernimmt mit Zustimmung des Fürsten oder der Fürstin.
Die zweite Art der Übernahme ist anlässlich der Heirat mit Zustimmung des Fürsten oder der Fürstin.
Nach der Übernahme soll der neue Großmeister oder die neue Großmeisterin so schnell als möglich alle Ordensmitglieder informieren und zu einem Fest an den Hauptsitz des Ordens einladen.