Bei sandigen Orden ist der Großmeister oder die Großmeisterin immer der Kronprinz oder die Kronprinzessin. Sein Amt erhält er oder sie am 9. Tag nach der Geburt. Bis zum 21. Namenstag wird die Verwaltung von den Kleinmeistern gemeinschaftlich ausgeübt.
Nach dem 21. Namenstag soll der neue Großmeister oder die neue Großmeisterin so schnell als möglich alle Ordensmitglieder informieren und zu einem Fest an den Hauptsitz des Ordens einladen.