Arámeischer Adel

Hochadel

  • König und Königin
  • Titel des Erben: Kronprinz oder Kronprinzessin

    Titel weiterer Nachkommen: Prinz und Prinzessin

 
  • Fürst und Fürstin
 

Niederer Adel

  • Herr und Herrin
 

Zusammensetzung von Name und Titel

  • Könige und ihre Nachkommen
  • Titel Vorname von Königreich, Sohn/Tochter von Name des Vaters/der Mutter
  • Adlige
  • Titel Vorname Nachname / von Stammsitz/Fürstentum, Sohn/Tochter von Name des Vaters/der Mutter
  • Nachkommen eines Adligen
  • Vorname Nachname / von Stammsitz/Fürstentum, Sohn/Tochter von Name des Vaters/der Mutter
 

Prinzentitel

In Aráme sowie Maslasur und Maslasir wird der Prinzentitel nur an die Kinder des jeweiligen Königs bzw. Königin sowie die Kinder der Thronfolger vererbt. Nicht erbende Prinzen und Prinzessinnen können ihren Titel nicht an ihre Kinder weitergeben.

In Vénrya wird der Titel an jedes Hausmitglied vererbt, das vom derzeitigen König oder einem vormaligen König abstammt.

Der fainandische Adel ist von menschlicher Kultur geprägt und beinhaltet zudem andere Ränge. Beim Prinzentitel gilt, dass alle Kinder eines Fürsten, was in Fainand mehrere Ränge umfasst, sowie die Kinder des jeweiligen Erben den Titel in der Form "Prinz / Prinzessin von / zu Länderei" führen dürfen. Kinder eines Prinzen, der nicht erbt, dürfen den Titel in der Form "Prinz / Prinzessin in Länderei" führen. Dies gilt nicht für die Kinder von Prinzessinnen, die nicht erben, da normalerweise Name und Wappen des Vaters vererbt werden. Durch Hausgesetze kann es hierbei zu Ausnahmen kommen.

 

Erbberechtigung

In den Ländern Aráme und Vénrya erbt das jeweils älteste Kind. Dies ist auch in Maslasur und Maslasir so, wobei der letzte Herrscher das Land aufteilte, um seinen beiden Kindern den Titel König bzw. Königin vererben zu können.

In Vénrya kann es unter bestimmten Bedingungen dazu kommen, dass die allgemeine Regelung für die Erbberechtigung beim Königstitel nicht greift. Wenn der königliche Rat, welcher aus allen Fürsten des Landes sowie drei gewählten Ratsmitgliedern besteht, beschließt, dass der Monarch nicht mehr würdig ist, beispielsweise weil sich dieser unmoralisch verhält oder es einen geeigneteren Kandidaten gibt, wird ein neuer Herrscher ausgesucht. Der neue König wird nur von den Fürsten aus ihren eigenen Reihen gewählt. Die drei gewählten Ratsmitglieder haben hierbei kein Stimmrecht. Im Falle einer solchen Abwahl behalten die Nachkommen des vorherigen Herrschers dennoch den Titel Prinz / Prinzessin. Das bedeutet, dass alle Mitglieder eines Fürstenhauses, welche von einem vormaligen König abstammen, zusätzlich den Titel Prinz / Prinzessin von Vénrya tragen, auch wenn sie nicht mit dem aktuellen Herrscherhaus verwandt sind.