Fainandischer Adel
Der fainandische Adel regiert in unterschiedlichen Ausmaßen das Kaiserreich.
Erbadel
Der Erbadel bildet die Regierung. Er unterteilt sich in den hohen und den niederen Adel, wobei der Hochadel zusätzlich die Fürstenränge beinhaltet und der niedere Adel die Untitulierten. Charaktere, die dem Adel angehören haben je nach Rang unterschiedliche Rechte und Pflichten.
Hoher Adel: Fürsten
- Kaiser und Kaiserin Anrede: kaiserliche Majestät
- Herzog und Herzogin aus ehemals königlichem Haus Anrede: königliche Hoheit
- Herzog und Herzogin Anrede: Hoheit oder Gnaden
- Pfalzgraf und Pfalzgräfin Anrede: Hoheit oder Durchlaucht
- Markgraf und Markgräfin Anrede: Hoheit oder Durchlaucht, manchmal Erlaucht
Hoher Adel
- Graf und Gräfin Anrede: Erlaucht
Niederer Adel
- Freiherr/Baron und Freifrau/Baronin Anrede: Hochgeboren
Niederer Adel: Untitulierte
- Herr/Edler und Frau/Herrin/Edle Anrede: Hochwohlgeboren
Personaladel
Der Personaladel, auch Titularadel, beinhaltet beinahe alle Titel des Erbadels, allerdings sind diese nicht erblich und es gehört auch keine Länderei dazu. Sie werden als Auszeichnungen für besondere Leistungen verliehen.
- Herzog und Herzogin Anrede: Durchlaucht
- Markgraf und Markgräfin Anrede: Erlaucht
- Graf und Gräfin Anrede: Hochgeboren
- Freiherr/Baron und Freifrau/Baronin Anrede: Hochgeboren
- Herr/Edler und Frau/Herrin/Edle Anrede: Hochwohlgeboren
Ritter
Fainandische Ritter bilden einen parallelen Stand. Er ist sowohl Adligen als auch, unter bestimmten Umständen, Bürgerlichen zugänglich. Außerdem wird dieser Rang ebenso wie beim Personaladel als Auszeichnung für besondere Leistungen im militärischen Bereich verliehen. Die Anrede ist für beide Geschlechter Ritter oder Sir.
Weiteres
- Ein "von" im Nachnamen reicht in Fainand nicht aus, um eine adlige Herkunft zu begründen, da es auch auf den Herkunftsort hinweisen kann. Dies ist manchmal bei Dörflern der Fall, die eventuell keinen Nachnamen führen.
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