Hofmeister
Der Hofmeister ist ein Amt, das an fainandischen Höfen des Hochadels vergeben wird. Zusammen mit dem Marschall ist der Hofmeister das ranghöchste Hofamt.
Beruf
Voraussetzungen
Am Grafen- und Markgrafenhof
- Der Charakter gehört dem Adel an
Am Pfalzgrafenhof
- Der Charakter gehört dem Adel an
- Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)
Am Herzogshof
- Der Charakter gehört dem titulierten Adel an
Am Kaiserhof
- Der Charakter gehört dem titulierten Adel an
- Der Charakter ist ein Elf
Aufgaben
- Leitung und Verwaltung des Haushaltes/Hofes
- Leitung der Dienste um die Person des Dienstherrn
- Planung des Zeremoniells (z.B. Sitzordnung an der Tafel)
- Überwachung der Einhaltung des Hofprotokolls
- Oberste Aufsicht über die Kapelle, Küche, Keller, Speisekammer sowie den dazugehörigen Hofämtern und Dienerschaften, ebenso die oberste Aufsicht über die Heiler, Gelehrte, Künstler und Musikanten