Kaiser

Der Kaiser Fainands ist der oberste Lehnsherr des Reiches. Obwohl ihm die Verfassung das freie Regieren gestattet, hat der Kronrat einen gewissen Einfluss auf die Herrschaft.

Anrede

Wie sich die genaue Anrede zusammensetzt, ist im Hofprotokoll definiert.

Kaiser und Kaiserin

Anrede: kaiserliche Majestät

Titel des Erben: Kronprinz oder Kronprinzessin

Titel weiterer Nachkommen: Prinz und Prinzessin

Anrede der Nachkommen: kaiserliche Hoheit

Das Kaiserreich

Das Kaiserreich Fainand besteht aus 19 Herzogtümern, mit jeweils 19 Herzögen, von denen einer der Kaiser selbst ist.

Rechte

  • Das freie und eigenständige Regieren unabhängig der Verfassung.
  • Das Abändern der Verfassung.
  • Das Innehaben des Amtes des höchsten Richters des Kaiserreichs.
  • Das Privileg von keinem Gericht angeklagt und verurteilt werden zu können.

Pflichten

  • Das Sichern des Friedens im Kaiserreich.

Weiteres

  • Alle 10 Jahre reist der fainandische Kaiser durch sein Land.
  • Nachkommen eines Prinzen, der nicht erbt, tragen ebenfalls den Titel Prinz bzw. Prinzessin. Diese Prinzen und Prinzessinnen führen den Titel allerdings nicht in der Form „Prinz/Prinzessin von/zu Länderei“, sondern „Prinz/Prinzessin in Länderei“. Auch ihnen steht die entsprechende Anrede zu. Für Nachkommen einer Prinzessin, die nicht erbt, gilt dies nicht, da es trotz der Geschlechtergleichheit üblich ist, dass die Kinder in die Familie des Mannes geboren werden.
  • Alle Rechte, Privilegien und Pflichten gelten für beide Geschlechter, aber nur für die eigentlichen Träger des Titels. Ehepartner und Nachkommen werden, auch wenn sie Kinder eines Fürsten sind, davon nicht begünstigt. Der Ehepartner des Kaisers besitzt allerdings ebenfalls das Privileg weder angeklagt noch verurteilt werden zu können. Es ist zudem unwahrscheinlich, dass Gerichte weitere Mitglieder der Kaiserfamilie anklagen würden.

Inhalt

Art
Nobility, Hereditary
Erster Titelträger
Current Holders
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