Kammerherr

Der Kammerherr ist ein Amt, das an fainandischen Höfen des Hochadels vergeben wird.

Beruf

Voraussetzungen

Am Grafen- und Markgrafenhof

  • Der Charakter gehört dem Adel an

Am Pfalzgrafenhof

  • Der Charakter gehört dem Adel an
  • Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)

Am Herzogshof

  • Der Charakter gehört dem titulierten Adel an

Am Kaiserhof

  • Der Charakter gehört dem titulierten Adel an
  • Der Charakter ist ein Elf

Aufgaben

  • Dienste an der Person des Dienstherrn
  • Planen und Organisieren der Audienzen
  • Empfangen der Bittsteller
  • Einsatz als Abgesandter

Weiteres

Der Kammerherr trägt einen Schlüssel bei sich, der ihm den Zugang zu den Privatgemächern seines Dienstherrn erlaubt.

Alternative Namen
Kammerherrin (weibliches Äquivalent), Erzkammerherr (Kaiser- und Herzogshof)
Amtswappen