Kammerherr
Der Kammerherr ist ein Amt, das an fainandischen Höfen des Hochadels vergeben wird.
Beruf
Voraussetzungen
Am Grafen- und Markgrafenhof
- Der Charakter gehört dem Adel an
Am Pfalzgrafenhof
- Der Charakter gehört dem Adel an
- Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)
Am Herzogshof
- Der Charakter gehört dem titulierten Adel an
Am Kaiserhof
- Der Charakter gehört dem titulierten Adel an
- Der Charakter ist ein Elf
Aufgaben
- Dienste an der Person des Dienstherrn
- Planen und Organisieren der Audienzen
- Empfangen der Bittsteller
- Einsatz als Abgesandter
Weiteres
Der Kammerherr trägt einen Schlüssel bei sich, der ihm den Zugang zu den Privatgemächern seines Dienstherrn erlaubt.
Alternative Namen
Kammerherrin (weibliches Äquivalent), Erzkammerherr (Kaiser- und Herzogshof)