Nirische Namen und Elternschaft
Namensgebung im Niriyad
Der Name eines Niriyado kann unter Umständen sehr lang sein. Das hängt vor allem mit der sehr offenen Art der ehelichen Verbindung und mit häufigen Leihelternschaften und Adoptionen zusammen.
Neben dem Eigennamen ist der wichtigste Teil des Namens der Lineage-Name, quasi der Familienname, der ganz am Anfang genannt wird. Dabei ist immer die mütterliche Linie entscheident, so das ein Kind immer den Lineage Namen der biologischen Mutter bekommt, unabhängig davon, wer es aufzieht oder adoptiert.
Offiziell bekommen Niriyadin ihren Namen bei einem Ritual der Feier der Namensgebung oder Feier der Wiedergeburt (tis. calma) etwa einen Neda nach ihrer Geburt. siehe Calma
Zwei Beispiele:
Yarica ist die leibliche Tochter von Celu. Sie ist aus der Baray-Lineage, damit heißen die Beiden Baray Celu und Baray Yarica
Bou ist der leibliche Sohn von Meru, aus der Nairu-Lineage. Damit ist der Name der Beiden Nairu Meru und Nairu BouNach dem Eigennamen folgen die Namen der gesetzlichen Eltern. Das sind die Personen, die die juristische und soziale Verantwortung für das Kind übernehmen, wohlgemerkt unabhängig von der biologischen Herkunft. Dies ist in den meisten Fällen zunächst die leibliche Mutter, kann aber im Falle einer Leihmutterschaft oder Adoption auch eine ganz anderer Elternteil sein. Sofern der erste Elternteil in einer offiziellen Verbindung zu einem anderen ist, steht dieser an zweiter Stelle.
Für unser Beispiel bedeutet das:
Yaricas Mutter Celu hatte eine Beziehung zu Navan, sodass dieser als Elternteil eingetragen ist und alle Elternrechte und Pflichten hat. Sie heißt also Baray Yarica Celu Navan
Bous Mutter Meru hat dagegegn keinen zweiten juristischen Elternteil angegeben. Sie ist alleine für Bou verantwortlich und die zweite Stelle bleibt somit leer: Nairu Bou MeruNun können die Gründe für ein Alleinerziehen ganz verschieden sein. Eine kurze Affäre, zu große Entfernung zwischen den Eltern oder auch einfach Ungewissheit über die Vaterschaft. Nirischen Eltern ist es dennoch oft wichtig, dass ihre Kinder wissen, wo sie herkommen. Dies ist besonders bei Adoptionen, Leihmüttern und Leihvätern von Bedeutung und wird auch in der Namensgebung ausgedrückt. Sollten die gesetzlichen Eltern und die biologischen voneinander abweichen, werden diese oft dahinter gehängt. Dabei werden biologische Mütter durch ein "yen" (Tisaci für "durch") und biologische Väter durch ein "vil" (Tisaci für "mit") gekennzeichnet.
Im Beispiel:
Bous Mutter Meru hatte eine kurze Liason mit Cano während einer Reise in die Tempelstadt. Sie kehrte ins Herzland zurück, um bemerkte erst dort ihre Schwangerschaft. Aufrgund der großen Entfernung und der nicht sehr ernst verfolgten Beziehung beschlossen Meru und Cano, dass er keine juristische Verantwortung für das Kind übernimmt, aber dennoch als biologischer Vater geführt wird. Der Name des Kindes lautet also Nairu Bou Meru vil Cano.
Weitere Beispiele:
Sanic Cai und Ban Weyun sind ein schwules Paar und wollen ein Kind haben. Da beschließen sie mit Cais Schwester, Sanic Caya, eine Leimutterschaft (übrigends ein ziemlich häufiges Vorgehen bei gleichgeschlechtlichen Paaren im Niriyad, das Tante oder Onkel als Leiheltern dienen). Die biologischen Eltern des Kindes sind also Caya und Weyun. Als Gesetzliche Eltern der Tochter Beca werden Weyun und Cay eingetragen. Der Name lautet also Sanic Beca Weyun Cay yen Caya
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