Afghanistan

Politische Grundlagen

Geschichte seit 1944

Nach dem verheerenden HTI-Ereignis am 8. Dezember 1944 erlebte Afghanistan eine Phase intensiver Transformation und Konsolidierung. Die monarchische Struktur des Landes, unter König Mohammed Sahir Schah, blieb erhalten, jedoch wurden bedeutende Schritte unternommen, um die Regierung zu stabilisieren und die Verwaltung zu zentralisieren.
1945-1947: Post-HTI Stabilisierung und Wiederaufbau
Im direkten Nachgang des HTI-Ereignisses sah sich Afghanistan mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. König Mohammed Sahir Schah rief zu nationaler Einheit und Wiederaufbau auf. In dieser Phase spielte der Premierminister Mohammed Daoud Khan eine entscheidende Rolle, indem er umfassende Programme zur Infrastrukturwiederherstellung initiierte und internationale Hilfe mobilisierte.
1948: Politische Konsolidierung
1948 führte zu einer bedeutenden Verfassungsreform, die die parlamentarische Monarchie weiter festigte. Die Rolle des Parlaments wurde gestärkt, um sicherzustellen, dass gesetzgeberische Prozesse transparenter und inklusiver gestaltet werden. Trotz der zentralistischen Struktur des Landes blieb die Macht im Parlament konzentriert, welches nun eine Kammer mit 96 Abgeordneten umfasste.
1950: Wirtschaftliche Reformen und Modernisierung
Unter der Leitung von Mohammed Daoud Khan wurden ab 1950 wirtschaftliche Reformen eingeleitet, die darauf abzielten, die Landwirtschaft zu modernisieren und die Industrialisierung voranzutreiben. Daoud Khan förderte den Ausbau des Bildungswesens und der Gesundheitsversorgung, was zur Verbesserung der Lebensqualität beitrug.
1952: Naturkatastrophen und humanitäre Herausforderungen
1952 wurde Afghanistan von einer schweren Dürre heimgesucht, die zu einer Nahrungsmittelkrise führte. Die Regierung reagierte mit Notfallprogrammen und internationaler Hilfe, um die Auswirkungen auf die Bevölkerung zu mildern. Dieses Ereignis stärkte die Rolle der Regierung in der nationalen Krisenbewältigung und unterstrich die Notwendigkeit eines effizienten Verwaltungssystems.
1954: Internationale Beziehungen und diplomatische Anerkennung
1954 erreichte Afghanistan einen bedeutenden diplomatischen Erfolg, als es in den Vereinten Nationen eine aktivere Rolle einnahm. Dies führte zu verstärkten internationalen Beziehungen und neuen Handelsabkommen, die zur wirtschaftlichen Stabilisierung beitrugen.
1955: Innere Reformen und politische Stabilität
1955 führte die Regierung unter Daoud Khan weitere innere Reformen durch, um die Verwaltung zu straffen und die zentrale Kontrolle zu verbessern. Die Ernennung von weisungsfreien Staatsrichtern durch das Parlament trug zur Stärkung der Judikative bei und förderte das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechtssystem.
1957: Höhepunkt der Reformen und politische Festigung
Bis 1957 hatte Afghanistan bedeutende Fortschritte in seiner politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung gemacht. Die zentralistische Struktur ermöglichte eine effiziente Verwaltung, während die Monarchie unter König Mohammed Sahir Schah eine symbolische Einheit darstellte. Premierminister Mohammed Daoud Khan, der nach den Wahlen von 1956 erneut ernannt wurde, festigte seine Position als starker Führer, der das Land durch eine Phase der Modernisierung und Reformen führte.
Diese Entwicklungen formten das moderne Afghanistan und legten den Grundstein für eine stabile parlamentarische Monarchie, die auf zentralistischer Verwaltung und starkem institutionellem Rahmenwerk basiert.

Staats- und Regierungsform

Afghanistan hat die Staats- und Regierungsform Parlamentarische Monarchie, König Mohammed Sahir Schah ist Staatsoberhaupt, Mohammed Daoud Khan ist Regierungschef. Afghanistan hat einen Selbstverwaltungskoeffizienten von 9, das bedeutet eine relativ zentralistische Struktur.

Legislative

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn.

Staat

Afghanistan hat die Staats- und Regierungsform Parlamentarische Monarchie, daher werden gesamtstaatliche Gesetze vom Parlament beschlossen und ratifiziert. Das Parlament von Afghanistan besteht aus 1 Kammer mit insgesamt 96 Abgeordneten.

Land

Die 32 Länder von Afghanistan haben keine Landtage und auch keine Landesgesetze.

Bezirk

Die 96 Bezirke von Afghanistan haben keine Bezirksgesetzgebung.

Gemeinde

Die 384 Gemeinden von Afghanistan haben keine Gemeindegesetzgebung.

Exekutive

Die ausführende Gewalt umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung, denen die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden aus bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Staat

Die Exekutive von Afghanistan wird durch König Mohammed Sahir Schah als Staatschef und Mohammed Daoud Khan als Regierungschef mit 32 Ministerien ausgeübt.

Land

Die 32 Länder werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Parlament gewählter Landeshauptmann erläßt.

Bezirk

Die 96 Bezirke werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Staatsoberhaupt ernannter Beamter erläßt.

Gemeinde

Die 384 Gemeinden von Afghanistan werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Staatsoberhaupt ernannter Beamter erläßt.

Judikative

Rechtsprechung liegt vor, wenn die Verfassung ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können. Wesentliches Merkmal der Rechtsprechung ist die letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren.

Staat

96 weisungsfreie Staatsrichter werden in Afghanistan vom Parlament ernannt. Die Vereinigung aller Richter nimmt auch die verfassungsmäßige Organisation des Gerichtswesens vor. Der oberste Gerichtshof wird aus diesen Richtern gebildet und hat eine Verfassungskammer und eine Verwaltungskammer.

Land

Es gibt keine Landesgerichtsbarkeit.

Bezirk

Es gibt keine Bezirksgerichtsbarkeit.

Gemeinde

Es gibt keine Gemeindegerichtsbarkeit.

Orden

König Mohammed Sahir Schah ist höchstrangiger Träger aller Orden von Afghanistan. Den einzelnen Klassen sind verschiedene Einschränkungen oder Privilegien beigefügt. Ordensinsignien sind nach dem Begräbnis des Trägers oder der Trägerin an den Verleiher zu retournieren.
  1. Orden des Sterns (Nishan-e Ustur)
  2. Der Orden des Sterns (Nishan-e Ustur) wird nur von König Mohammed Sahir Schah und seiner Frau getragen. Verliehen werden kann der Orden des Sterns (Nishan-e Ustur) an ausländische Staatsoberhäupter, die zumindest drei Mal Afghanistan persönlich besucht und gute diplomatische wie wirtschaftliche Erfolge ermöglicht haben.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 11. August, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht im Königspalast verbunden.
  3. Orden der Treue (Nishan-e Vafa)
  4. Der Orden der Treue (Nishan-e Vafa) wird von König Mohammed Sahir Schah, seiner Frau, seinen Kindern und Enkeln getragen sowie ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungschefs verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 3. März, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht in einer Suite im Hotel Bamiyan Wesirat (Kabul) verbunden.
  5. Orden des Führers (Nishan-e Serdar)
  6. Der Orden des Führers (Nishan-e Serdar) wird von König Mohammed Sahir Schah an den Regierungschef sowie die Parlamentsabgeordneten unmittelbar nach Amtsantritt, die Minister nach fünfjähriger, ununterbrochener Tätigkei und an Landeshauptleute nach zehnjähriger, ununterbrochener Tätigkeit verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 14. Oktober, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Recht verbunden, einmal jährlich vom König Mohammed Sahir Schah zu einer Teegesellschaft eingeladen zu werden.
  7. Großhalbmond
  8. Der Großhalbmond wird von König Mohammed Sahir Schah auf Vorschlag des Parlaments an verdiente Parlamentsabgeordnete, Richter, Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf eine Statue im Heldenpark verbunden.
  9. Großoffizier von Afghanistan
  10. Der Großoffizier wird von König Mohammed Sahir Schah auf Vorschlag des Parlaments an verdiente Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Steuerbefreiung verbunden.
  11. Komtur von Afghanistan
  12. Der Komtur wird von von König Mohammed Sahir Schah auf Vorschlag des Parlaments an verdiente inländische oder ausländische Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Brotversorgung verbunden.
  13. Offizier von Afghanistan
  14. Der Offizier wird von Mohammed Daoud Khan im Namen von König Mohammed Sahir Schah auf Vorschlag des Parlaments an verdiente inländische oder ausländische Beamte, Offiziere, Wissenschaftler oder Künstler verliehen.
  15. Ritter von Afghanistan
Der Ritter wird auf Vorschlag des Parlaments von einem Landeshauptmann im Namen von König Mohammed Sahir Schah an inländische oder ausländische Frauen oder Männer verliehen.

Religion

In Afghanistan ist der sunnitische Islam Staatsreligion und Voraussetzung für die Übernahme eines öffentlichen Amtes. Andere Religionen wie Buddhismus, Zoroastrismus, Judentum, Christentum und Hinduismen sind in ausgewiesenen Gemeinden zugelassen.

Währung

Die Landeswährung von Afghanistan ist Afghani, deren Wert mit 1. Jänner 1957 mit 214 für 1 Gramm Feingold angegeben ist.

Bevölkerung

Afghanistan hat 6 124 000 Einwohner, davon 452 000 in der Hauptstadt Kabul.
Typ
Geopolitical, State
Hauptstadt
Anhängerbezeichnung
Afghanen
Staatsoberhaupt
Regierungsoberhaupt
Offizielle Staatsreligion
Amtssprachen

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