Belgien

Politische Grundlagen

Geschichte seit 1944

1944-1945: Befreiung und Nachkriegsordnung
Nach dem HTI-Ereignis und den erfolgreichen alliierten Vorstößen wurde Belgien am 8. Dezember 1944 befreit. Die alliierten Truppen, vor allem britische und usamerikanische Einheiten, spielten eine zentrale Rolle bei der Befreiung. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann für Belgien eine Phase des Wiederaufbaus und der politischen Neuausrichtung.
1945: Erweiterung durch Rheinland-Pfalz und Luxemburg
Im Rahmen der Nachkriegsverhandlungen erhielt Belgien im Jahr 1945 die deutschen Gebiete Hessen-Nassau, Pfalz, sowie die historischen Gebiete Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein bis Trier und das gesamte Gebiet Luxemburgs. Diese Gebietsgewinne wurden als Teil der Kriegsreparationen und zur Revitalisierung der politischen und wirtschaftlichen Stabilität Belgiens angesehen. Die Integration dieser neuen Gebiete stellte eine Herausforderung dar, da neue Verwaltungsstrukturen und eine Anpassung der Gesetzgebung mit Blick auf Sprachminderheiten erforderlich waren.
1946-1949: Politische Stabilisierung und wirtschaftlicher Wiederaufbau
In den Jahren nach dem Krieg lag der Schwerpunkt auf dem Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und der wirtschaftlichen Stabilisierung. Die belgische Regierung unter Ministerpräsident Achille Van Acker setzte umfangreiche Programme zur Förderung der Industrie und zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktion um. Die Gebiete des Rheinlandes, der Pfalz und Luxemburg wurden schrittweise in das belgische Verwaltungssystem integriert, wobei lokale Autonomien, so sie nicht großdeutsch waren, respektiert wurden.
1950: Thronbesteigung von König Baudouin I.
Am 17. Juli 1951 bestieg Baudouin I. den belgischen Thron, nachdem sein Vater, König Leopold III., abdankte. König Baudouin spielte eine wichtige Rolle bei der Versöhnung und dem Wiederaufbau Belgiens. Unter seiner Führung entwickelte sich Belgien zu einer konstitutionellen Monarchie mit einer starken parlamentarischen Demokratie.
1951-1954: Föderalistische Reformen
Baudouin führte eine Reihe von Reformen ein, die Belgien zu einem föderalistischen Staat umgestalteten. Diese Reformen ermöglichten den neu integrierten Gebieten von Rheinland-Pfalz und Luxemburg sowie den traditionellen belgischen Regionen mehr Autonomie. Die Einrichtung gewählter Landtage und Bezirkstage stärkte die lokale Mitbestimmung und förderte die politische Stabilität.
1955-1957: Internationale Anerkennung und wirtschaftliche Integration
Belgien reaktivierte seine internationalen Beziehungen und wurde das aktivste Mitglied der entstehenden europäischen Völkerkommune. Die wirtschaftliche Integration der neuen Gebiete und die Förderung des Handels trugen zur wirtschaftlichen Prosperität bei. Die Währung, der Belgische Franc, wurde stabilisiert und im internationalen Handel anerkannt.
Die Jahre 1944 bis 1957 waren für Belgien eine Zeit des Wiederaufbaus, der politischen Reformen und der wirtschaftlichen Stabilisierung. Die Integration neuer Gebiete und die Föderalisierung des Staates legten den Grundstein für ein traditionalistisches Belgien, das in der Lage war, den Herausforderungen der Nachkriegszeit erfolgreich zu begegnen und den ersten Platz in der europäischen Völkerkommune zu festigen.

Staats- und Regierungsform

Belgien hat die Staats- und Regierungsform Konstitutionelle Monarchie, König Baudouin I. ist Staatsoberhaupt, Ministerpräsident Achille Van Acker ist Regierungschef. Belgien hat einen Selbstverwaltungskoeffizienten von 3, das bedeutet eine relativ föderalistische Struktur.

Legislative

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn.

Staat

Belgien hat die Staats- und Regierungsform Konstitutionelle Monarchie, daher werden gesamtstaatliche Gesetze vom Parlament beschlossen und von König Baudouin I. ratifiziert. Das Parlament von Belgien besteht aus 1 Kammer mit insgesamt 75 Abgeordneten.

Land

Die 15 Länder von Belgien haben gewählte Landtage mit der Befugnis, Landesgesetze zu beschließen und zu veröffentlichen, wenn diese den Staatsgesetzen nicht widersprechen.

Bezirk

Die 75 Bezirke von Belgien haben gewählte Bezirkstage mit der Befugnis, Bezirksgesetze zu beschließen und zu veröffentlichen, wenn diese den Staats- und Landesgesetzen nicht widersprechen.

Gemeinde

Die 300 Gemeinden von Belgien haben keine Gemeindegesetzgebung.

Exekutive

Die ausführende Gewalt umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung, denen die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden aus bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Staat

Die Exekutive von Belgien wird durch König Baudouin I. als Staatschef und Ministerpräsident Achille Van Acker als Regierungschef mit 15 Ministerien ausgeübt.

Land

Die 15 Länder werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein gewählter Landeshauptmann erläßt.

Bezirk

Die 75 Bezirke werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein gewählter Bezirkshauptmann erläßt.

Gemeinde

Die 300 Gemeinden von Belgien werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein gewählter Gemeindehauptmann erläßt.

Judikative

Rechtsprechung liegt vor, wenn die Verfassung ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können. Wesentliches Merkmal der Rechtsprechung ist die letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren.

Staat

75 weisungsfreie Staatsrichter werden in Belgien von König Baudouin I. auf Vorschlag des bestehenden Staatsrichterkollegiums ernannt. Die Vereinigung aller Richter nimmt auch die verfassungsmäßige Organisation des Gerichtswesens vor. Der oberste Gerichtshof wird aus diesen Richtern gebildet und hat eine Verfassungskammer, eine Verwaltungskammer und eine Sonderkammer, die für Militärprozesse zuständig ist. Adels- und Religionsprozesse führt der König mit zwei Staatsrichtern als Beisitzern.

Land

Landesgerichte entscheiden in mit Schöffen- und Geschworenensenaten oder, in zweiter Instanz, in Fünfersenaten in Straf- und Zivilrechtsangelegenheiten und bei Verwaltungsbeschwerden.

Bezirk

Bezirksgerichte entscheiden in Einzelrichterverfahren, mit Schöffensenaten oder, in zweiter Instanz, in Dreiersenaten in Straf- und Zivilrechtsangelegenheiten und bei Verwaltungsbeschwerden.

Gemeinde

Es gibt keine Gemeindegerichtsbarkeit.

Orden

König Baudouin I. ist höchstrangiger Träger aller Orden von Belgien. Den einzelnen Klassen sind verschiedene Einschränkungen oder Privilegien beigefügt. Ordensinsignien sind nach dem Begräbnis des Trägers oder der Trägerin an den Verleiher zu retournieren.
  1. Der wird nur von König Baudouin I. und seiner Frau getragen. Verliehen werden kann der an ausländische Staatsoberhäupter, die zumindest drei Mal Belgien persönlich besucht und gute diplomatische wie wirtschaftliche Erfolge ermöglicht haben.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 7. September, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht im Königspalast verbunden.
  2. Löwenorden
  3. Der Löwenorden wird von König Baudouin I., seiner Frau, seinen Kindern und Enkeln getragen sowie ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungschefs verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 11. Juni, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht in einer Suite im Hotel Rocco Forte Amigo (Brüssel) verbunden.
  4. Orden der Eichenkrone
  5. Der Orden der Eichenkrone wird von König Baudouin I. an den Regierungschef unmittelbar nach Regierungsantritt, die Minister nach fünfjähriger, ununterbrochener Tätigkeit und an Landeshauptleute nach zehnjähriger, ununterbrochener Tätigkeit verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 14. Dezember, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Recht verbunden, einmal jährlich vom König Baudouin I. zu einem privaten Mittagessen eingeladen zu werden.
  6. Großkreuz
  7. Das Großkreuz wird von König Baudouin I. auf Vorschlag des Parlaments an verdiente Parlamentsabgeordnete, Richter, Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf eine Statue im Heldenpark verbunden.
  8. Großoffizier von Belgien
  9. Der Großoffizier wird von König Baudouin I. auf Vorschlag des Parlaments oder der Minister an verdiente Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Steuerbefreiung verbunden.
  10. Komtur von Belgien
  11. Der Komtur wird von Ministerpräsident Achille Van Acker im Namen von König Baudouin I. auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Pralinenversorgung verbunden.
  12. Offizier von Belgien
  13. Der Offizier wird von Ministerpräsident Achille Van Acker im Namen von König Baudouin I. auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte, Offiziere, Wissenschaftler oder Künstler verliehen.
  14. Ritter von Belgien
Der Ritter wird von einem Landeshauptmann im Namen von König Baudouin I. an inländische oder ausländische Frauen oder Männer verliehen.

Religion

In Belgien ist der Katholizismus Staatsreligion, aber nicht Voraussetzung für die Übernahme eines öffentlichen Amtes. Andere Religionen wie Buddhismus, Zoroastrismus, Judentum, orthodoxes und evangelisches Christentum und Hinduismen sind in ausgewiesenen Gemeinden zugelassen.

Währung

Die Landeswährung von Belgien ist Belgische Franc, deren Wert mit 1. Jänner 1957 mit 518 für 1 Gramm Feingold angegeben ist.

Bevölkerung

Belgien hat 93 688 000 Einwohner, davon 1 217 000 in der Hauptstadt Brüssel.
Typ
Geopolitical, State
Hauptstadt
Staatsoberhaupt
Bericht über die Krönung von König Baudouin I.
by Racussa mit DALLE
Am 17. Juli 1951 fand in der Kathedrale St. Gudula in Brüssel die feierliche Krönung von König Baudouin I. statt. Diese Zeremonie markierte den Beginn einer neuen Ära in der Geschichte Belgiens, da König Baudouin die Nachfolge seines abgedankten Vaters, König Leopold III., antrat.
Die Krönung
Die Krönung wurde von Kardinal Jozef-Ernest Van Roey, dem Erzbischof von Mechelen-Brüssel und Primas von Belgien, geleitet. In einer feierlichen Zeremonie setzte Kardinal Van Roey König Baudouin die Krone auf und segnete ihn als neuen König Belgiens.
Internationale Gäste
Zu den geladenen Gästen zählten zahlreiche hochrangige Aristokraten und Vertreter der europäischen Monarchien sowie des japanischen Kaiserhauses. Darunter befanden sich:
  • Königin Elizabeth II. von Großbritannien
  • König Gustav VI. Adolf von Schweden
  • Kronprinz Akihito von Japan
  • Königin Juliana der Niederlande
  • König Haakon VII. von Norwegen
  • König Paul von Griechenland
Diese hochrangigen Gäste unterstrichen die Bedeutung der Krönung und die internationalen Beziehungen Belgiens.
Das Festliche Essen Nach der feierlichen Krönung fand ein festliches Essen im prachtvollen Königlichen Palast von Brüssel statt. König Baudouin empfing seine Gäste in einem prächtig geschmückten Saal, wo traditionelle belgische Gerichte serviert wurden.


Cover image: by Racussa
Character flag image: by wikipedia

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