Italien

Politische Grundlagen

Geschichte seit 1944

8. Dezember 1944: Kapitulation und alliierte Kontrolle
Nach der Kapitulation der Achsenmächte wurde Italien von den Frankreich, Spanien, Äthiopien und dem Osmanischen Reich besetzt. Die Kontrolle über das Land wurde auf den Besatzungsrat übertragen, der aus Vertretern der alliierten Mächte bestand. Italien verlor mehrere Gebiete, darunter Piemont an Frankreich, das Aostatal an die Schweiz, die Lombardei, Südtirol, Friaul und Venetien an Österreich, Sardinien, Apulien, Kampanien, Kalabrien, Basilicata und Sizilien an Spanien, sowie Libyen an das Osmanische Reich und Eritrea und Somalia an Äthiopien.
1945-1947: Neuordnung und Staatsreform
Die Jahre nach dem Krieg waren von intensiven Verhandlungen und politischen Reformen geprägt. König Umberto II. und der Besatzungsrat arbeiteten an der Schaffung einer stabilen Regierung und einer neuen Verfassung. Italien wurde zur konstitutionellen Monarchie erklärt, wobei der Besatzungsrat als kollektiver Regierungschef fungierte.
1950: Annahme der Verfassung und Zentralisierung
Am 1. Januar 1950 trat eine neue Verfassung in Kraft, die Italien als konstitutionelle Monarchie mit einer stark zentralisierten Regierung definierte. König Umberto II. wurde als Staatsoberhaupt bestätigt, während der Besatzungsrat die Regierungsgeschäfte führte. Das Parlament wurde in vier Kammern (Besatzungskammer, Adelskammer, Abgeordnetenkammer und Antifaschistenkammer) aufgeteilt.
1951-1954: Wirtschaftlicher Wiederaufbau und soziale Reformen
In dieser Periode konzentrierte sich die Regierung auf den Wiederaufbau der Wirtschaft und die Durchführung sozialer Reformen. Es wurden Maßnahmen zur Förderung der Industrie und Landwirtschaft eingeführt, um die durch den Krieg zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen.
1955-1957: Internationale Anerkennung und politische Stabilität
Italien erhielt internationale Anerkennung als souveräner Staat und trat verschiedenen internationalen Organisationen bei. Die Regierung arbeitete daran, die politische Stabilität zu sichern und die Beziehungen zu den Nachbarländern zu stärken. König Umberto II. und seine Familie unternahmen verpflichtende Urlaubsreisen in die verlorenen Gebiete, um die italienischsprachige Bevölkerung zu ermutigen und die Loyalität gegenüber den neuen Regierungen zu fördern.

Staats- und Regierungsform

Italien hat die Staats- und Regierungsform Konstitutionelle Monarchie, König Umberto II. ist Staatsoberhaupt, der Besatzungsrat ist kollektiv Regierungschef. Italien hat einen Selbstverwaltungskoeffizienten von 9, das bedeutet eine relativ zentralistische Struktur.

Legislative

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn.

Staat

Italien hat die Staats- und Regierungsform Konstitutionelle Monarchie, daher werden gesamtstaatliche Gesetze vom Parlament beschlossen und nach Erlaubnis des Besatzungsrats von König Umberto II. ratifiziert. Das Parlament von Italien besteht aus 4 Kammern (Besatzungskammer, Adelskammer, Abgeordnetenkammer und Antifaschistenkammer) mit insgesamt 56 Abgeordneten.

Land

Die 8 Länder von Italien haben keine Landtage und auch keine Landesgesetze.

Bezirk

Die 56 Bezirke von Italien haben keine Bezirksgesetzgebung.

Gemeinde

Die 168 Gemeinden von Italien haben keine Gemeindegesetzgebung.

Exekutive

Die ausführende Gewalt umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung, denen die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden aus bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Staat

Die Exekutive von Italien wird durch König Umberto II. als Staatschef und dem Besatzungsrat als kollektivem Regierungsorgan mit 8 Ministerien ausgeübt.

Land

Die 8 Länder werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Besatzungsrat gewählter Landeshauptmann erläßt.

Bezirk

Die 56 Bezirke werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Besatzungsrat ernannter Beamter erläßt.

Gemeinde

Die 168 Gemeinden von Italien werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Besatzungsrat ernannter Beamter erläßt.

Judikative

Rechtsprechung liegt vor, wenn die Verfassung ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können. Wesentliches Merkmal der Rechtsprechung ist die letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren.

Staat

56 weisungsfreie Staatsrichter werden in Italien vomder Besatzungsrat ernannt. Die Vereinigung aller Richter nimmt auch die verfassungsmäßige Organisation des Gerichtswesens vor. Der oberste Gerichtshof wird unter dem Vorsitz von König Umberto II. aus diesen Richtern gebildet und hat eine Verfassungskammer, eine Verwaltungskammer und eine Sonderkammer, die für Adels-, Militär-, Religions- und Entfaschistisierungsprozesse zuständig ist.

Land

Es gibt keine Landesgerichtsbarkeit.

Bezirk

Es gibt keine Bezirksgerichtsbarkeit.

Gemeinde

Es gibt keine Gemeindegerichtsbarkeit.

Orden

König Umberto II. ist höchstrangiger Träger aller Orden von Italien. Den einzelnen Klassen sind verschiedene Einschränkungen oder Privilegien beigefügt. Ordensinsignien sind nach dem Begräbnis des Trägers oder der Trägerin an den Verleiher zu retournieren.
  1. Ritterorden der hl. Mauritius und Lazarus
  2. Der Ritterorden der hl. Mauritius und Lazarus wird nur von König Umberto II. und seiner Frau getragen. Verliehen werden kann der Ritterorden der hl. Mauritius und Lazarus an ausländische Staatsoberhäupter, die zumindest drei Mal Italien persönlich besucht und gute diplomatische wie wirtschaftliche Erfolge ermöglicht haben.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 15. September, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht im Königspalast verbunden.
  3. Annunziaten-Orden
  4. Der Annunziaten-Orden wird von König Umberto II., seiner Frau, seinen Kindern und Enkeln getragen sowie ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungschefs verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 4. August, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht in einer Suite im Hotel Aldrovandi Villa Borghese (Rom) verbunden.
  5. Orden der Krone von Italien
  6. Der Orden der Krone von Italien wird von König Umberto II. an den Regierungschef unmittelbar nach Regierungsantritt, die Minister nach fünfjähriger, ununterbrochener Tätigkeit und an Landeshauptleute nach zehnjähriger, ununterbrochener Tätigkeit verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 27. Oktober, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Recht verbunden, einmal jährlich von König Umberto II. zu einem privaten Mittagessen eingeladen zu werden.
  7. Großkreuz
  8. Das Großkreuz wird von König Umberto II. auf Vorschlag des Parlaments an verdiente Parlamentsabgeordnete, Richter, Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf eine Statue im Heldenpark verbunden.
  9. Großoffizier von Italien
  10. Der Großoffizier wird von König Umberto II. auf Vorschlag des Parlaments oder der Minister an verdiente Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Steuerbefreiung verbunden.
  11. Komtur von Italien
  12. Der Komtur wird von Besatzungsrat im Namen von König Umberto II. auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Pastaversorgung verbunden.
  13. Offizier von Italien
  14. Der Offizier wird vom Besatzungsrat im Namen von König Umberto II. auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte, Offiziere, Wissenschaftler oder Künstler verliehen.
  15. Ritter von Italien
Der Ritter wird von einem Landeshauptmann im Namen von König Umberto II. an inländische oder ausländische Frauen oder Männer verliehen.

Religion

In Italien herrscht Religionsfreiheit.

Währung

Die Landeswährung von Italien ist Lira, deren Wert mit 1. Jänner 1957 mit 51 für 1 Gramm Feingold angegeben ist.

Bevölkerung

Italien hat 62 618 000 Einwohner, davon 702 000 in der Hauptstadt Rom.
Typ
Geopolitical, State
Hauptstadt
Rom
Staatsoberhaupt
Amtssprachen
Nachbarstaaten


Cover image: by Racussa
Character flag image: by wikipedia

Kommentare

Please Login in order to comment!