Österreich

Politische Grundlagen

Geschichte seit 1944

8. Dezember 1944: Besetzung und Wiederaufbau
Österreich wurde im April 1945 von den alliierten Streitkräften und österreichischen Widerstandskämpfern befreit. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann der Wiederaufbau des Landes, wobei die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen erheblich verbessert wurden.
1945-1947: Staatsvertrag und Wiederherstellung der Souveränität
Nach dem Krieg war Österreich in drei Besatzungszonen aufgeteilt, die von den der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich kontrolliert wurden. Intensive Verhandlungen führten 1947 zum Staatsvertrag von Wien, der die Wiederherstellung der österreichischen Souveränität und die Verpflichtung zur immerwährenden Neutralität beinhaltete. Österreich verpflichtete sich zudem, ein großer neutraler Pufferstaat zu sein, der eine stabile Grenze zwischen Ost und West gewährleistete. Der Staatsvertrag verpflichtete Österreich auch zur Aufnahme weiterer Bundesländer, die nach Wunsch der Besatzungsmächte mithilfe fingierter Volksabstimmungen zu Österreich hinzugefügt werden sollten.
1948: Volksabstimmungen und territoriale Erweiterungen
Um den Staat zu wirtschaftlich zu stärken und die Neutralität abzusichern, wurden in den ehemaligen deutschen, polnischen, italienischen, rumänischen und sowjetischen Gebieten Volksabstimmungen durchgeführt. Diese führten zur Annexion der Slowakei, Sloweniens, der Lombardei, Venetiens, Friauls, Trentinos, Schlesiens, Teilen Rumäniens und der Ukrainischen SSR. Der „Mailand-Cernowitz-Riegel“ wurde somit realisiert und verstärkte die Position Österreichs als neutrale Zone.
1950-1953: Wirtschaftlicher Aufschwung und politische Reformen
Unter der Führung von Bundespräsident Karl Renner und Bundeskanzler Leopold Figl wurden umfassende politische und wirtschaftliche Reformen eingeleitet. Der Wiederaufbau wurde durch die Einkünfte aus den neuen Bundesländern, vor allem Mailands, unterstützt, und Österreich erlebte ein bemerkenswertes Wirtschaftswachstum. Die Integration der neuen Gebiete führte zu einer Diversifizierung der österreichischen Wirtschaft.
1954: Konsolidierung der Gebietsgewinne und internationale Anerkennung
Österreichs Neutralitätspolitik und die Integration der neuen Gebiete wurden international anerkannt. Der Beitritt zu den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen stärkte die politische und diplomatische Stellung des Landes.
1955: Der Österreichische Staatsvertrag und der Abschluss der Besatzungszeit
Am 15. Mai 1955 wurde der Österreichische Staatsvertrag unterzeichnet, der die fast vollständige Unabhängigkeit und Neutralität Österreichs festlegte. Der Abzug der alliierten Besatzungstruppen wurde bis Ende des Jahres abgeschlossen. Österreich verpflichtete sich, keine militärischen Bündnisse einzugehen und keine ausländischen Militärbasen auf seinem Boden zuzulassen.
1956-1957: Politische Stabilität und weitere internationale Integration
Die politische Landschaft stabilisierte sich, und Bundespräsident Adolf Schärf sowie Bundeskanzler Julius Raab führten das Land in eine Phase der Konsolidierung. Österreich spielte eine aktive Rolle in der internationalen Diplomatie und wurde als Modell für Neutralität und friedliche Koexistenz angesehen. Die kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den Nachbarländern wurden weiter vertieft, und Österreich entwickelte sich zu einem bedeutenden Zentrum für internationale Konferenzen und diplomatische Verhandlungen.
Die Zeit zwischen 1944 und 1957 war für Österreich eine Phase des Wiederaufbaus, der politischen Konsolidierung und der wirtschaftlichen Expansion. Die territorialen Erweiterungen und die Verpflichtung zur immerwährenden Neutralität stärkten die Position des Landes auf der globalen Bühne und machten Österreich zu einem wichtigen neutralen Akteur in der internationalen Politik.

Staats- und Regierungsform

Österreich hat die Staats- und Regierungsform Ständerepublik, Bundespräsident Adolf Schärf ist Staatsoberhaupt und Bundeskanzler Julius Raab ist Regierungschef. Österreich hat einen Selbstverwaltungskoeffizienten von 7, das bedeutet eine relativ zentralistische Struktur.

Legislative

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn.

Staat

Österreich hat die Staats- und Regierungsform Ständerepublik, daher werden gesamtstaatliche Gesetze zuerst von den Standesvertretungen vorberaten, bevor sie vom Parlament beschlossen und von Bundespräsident Adolf Schärf ratifiziert werden können. Das Parlament von Österreich besteht aus 4 Kammern (Bundeswirtschaftsrat, Bundeskulturrat, Staatsrat und Länderrat) mit insgesamt 301 Abgeordneten.

Land

Die 43 Länder von Österreich haben gewählte Landtage mit der Befugnis, Landesgesetze zu beschließen und zu veröffentlichen, wenn diese den Staatsgesetzen nicht widersprechen.

Bezirk

Die 301 Bezirke von Österreich haben keine Bezirksgesetzgebung.

Gemeinde

Die 2107 Gemeinden von Österreich haben keine Gemeindegesetzgebung.

Exekutive

Die ausführende Gewalt umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung, denen die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden aus bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Staat

Die Exekutive von Österreich wird durch Bundespräsident Adolf Schärf als Staats- und Bundeskanzler Julius Raab als Regierungschef mit 43 Ministerien ausgeübt.

Land

Die 43 Länder werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Volk gewählter Landeshauptmann erläßt.

Bezirk

Die 301 Bezirke werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Staatsoberhaupt ernannter Beamter erläßt.

Gemeinde

Die 2107 Gemeinden von Österreich werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Staatsoberhaupt ernannter Beamter erläßt.

Judikative

Rechtsprechung liegt vor, wenn die Verfassung ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können. Wesentliches Merkmal der Rechtsprechung ist die letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren.

Staat

301 weisungsfreie Staatsrichter werden in Österreich aliquot von den Ständevertretungen ernannt. Der Bundeskulturrat nimmt die verfassungsmäßige Organisation des Gerichtswesens vor. Der oberste Gerichtshof hat eine Verfassungskammer und eine Verwaltungskammer, sowie Sonderkammern für Entnazifierung, Adels-, Militär-, Religions- und Wissenschaftsfälle.

Land

Landesgerichte entscheiden in aliquot ständisch besetzten Schöffen- und Geschworenensenaten in Straf- und Zivilrechtsangelegenheiten und bei Verwaltungsbeschwerden.

Bezirk

Es gibt keine Bezirksgerichtsbarkeit.

Gemeinde

Es gibt keine Gemeindegerichtsbarkeit. Streitschlichtung ist möglich, traditionell durch Standesvertreter.

Orden

Bundespräsident Adolf Schärf ist höchstrangiger Träger aller Orden von Österreich. Den einzelnen Klassen sind verschiedene Einschränkungen oder Privilegien beigefügt. Ordensinsignien sind nach dem Begräbnis des Trägers oder der Trägerin an den Verleiher zu retournieren.
  1. Sankt Stephans-Orden
  2. Der Sankt Stephans-Orden wird nur von Bundespräsident Adolf Schärf getragen. Verliehen werden kann der Sankt Stephans-Orden an ausländische Staatsoberhäupter, die zumindest drei Mal Österreich persönlich besucht und gute diplomatische wie wirtschaftliche Erfolge ermöglicht haben.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 26. Dezember, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht im Präsidentenpalast verbunden.
  3. Militär-Maria-Theresien-Orden
  4. Der Militär-Maria-Theresien-Orden wird von Bundespräsident Adolf Schärf getragen sowie ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungschefs und Soldaten, die mutig und initiativ gehandelt haben, verliehen.
    Mit dem Orden ist eine eigene Ordensuniform verbunden, die zumindest am Ordensfeiertag, dem 13. Mai, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht in einer Suite im Hotel Sacher (Wien) verbunden.
  5. Zopforden
  6. Der Zopforden wird von Bundespräsident Adolf Schärf an die Minister nach fünfjähriger, ununterbrochener Tätigkeit und an Landeshauptleute nach zehnjähriger, ununterbrochener Tätigkeit verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 29. November, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Recht verbunden, einmal jährlich vom Bundespräsident Adolf Schärf zu einem privaten Abendessen eingeladen zu werden.
  7. Großkreuz
  8. Das Großkreuz wird von Bundespräsident Adolf Schärf an verdiente Parlamentsabgeordnete, Richter, Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf eine Statue im Heldenpark verbunden.
  9. Großoffizier von Österreich
  10. Der Großoffizier wird von Bundespräsident Adolf Schärf an verdiente Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Steuerbefreiung verbunden.
  11. Komtur von Österreich
  12. Der Komtur wird von Bundeskanzler Julius Raab auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Apfelstrudelversorgung verbunden.
  13. Offizier von Österreich
  14. Der Offizier wird von Bundeskanzler Julius Raab auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte, Offiziere, Wissenschaftler oder Künstler verliehen.
  15. Ritter von Österreich
Der Ritter wird von einem Landeshauptmann im Namen von Bundespräsident Adolf Schärf an inländische oder ausländische Frauen oder Männer verliehen.

Religion

In Österreich herrscht Religionsfreiheit, allerdings werden Katholiken bei der Postenvergabe bevorzugt, wenn die übrigen Qualifikationen gleich sind.

Währung

Die Landeswährung von Österreich ist Schilling, deren Wert mit 1. Jänner 1957 mit 278 für 1 Gramm Feingold angegeben ist.

Bevölkerung

Österreich hat 82 800 000 Einwohner, davon 550 000 in der Hauptstadt Wien.
Typ
Geopolitical, State
Hauptstadt
Regierungsoberhaupt
Related Traditions
Kontrollierte Gebiete
Zugehörige Gegenstände
Wichtige Mitglieder


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Character flag image: by wikipedia

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