Spanien

Politische Grundlagen

Geschichte seit 1944

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann Spanien, unter der Herrschaft von Caudillo Francisco Franco und König Juan Carlos I., seine Position als zentralisierte konstitutionelle Monarchie weiter auszubauen. Diese Periode war geprägt von politischen Veränderungen, Gebietsgewinnen und der Konsolidierung der Machtstruktur im In- und Ausland.
1946: Rückgewinnung der Philippinen
Im Jahr 1946 gelang es Spanien, die Philippinen durch diplomatische Verhandlungen mit Japan zurückzugewinnen. Dieser Schritt wurde als symbolische Wiederherstellung der spanischen Kolonialmacht angesehen und trug zur Stärkung der nationalen Identität bei. Die Rückkehr der Philippinen unter spanische Kontrolle war begleitet von Maßnahmen zur Integration und Verwaltung der Inseln.
1948: Beitritt Floridas zu Spanien
Ein weiteres bemerkenswertes Ereignis war der freiwillige Anschluss Floridas an Spanien 1945, der von Spanien schon 1946 akzeptiert wurde, von den Vereinten nationen allerdings erst im Jahr 1948. Diese Entscheidung resultierte aus einer Volksabstimmung, bei der sich die Bevölkerung Floridas für die Zugehörigkeit zu Mexiko aussprach, nach dessen Ablehnung allerdings für Spanien votierte, um nicht in einen befürchteten Bürgerkrieg zwischen KSA und USA verwickelt zu werden. Der VN-Anerkennungsbeschluss gegen nur zwei NEIN-Stimmen (KSA und USA) wurde von beiden Ländern als historischer Moment gefeiert und führte zu einer engeren kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen.
1950-1953: Konsolidierung und Expansion
In den frühen 1950er Jahren setzte Spanien seine Politik der Konsolidierung und Expansion fort. Dies umfasste die Eingliederung von Marokko und Westsahara, die bereits seit der Zeit des Spanischen Protektorats unter spanischer Kontrolle standen. Zusätzlich wurden Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln sowie das Archipel der Kerguelen in die spanische Verwaltung aufgenommen. Diese Gebiete wurden strategisch und wirtschaftlich in das spanische Imperium integriert. Am 24. Juni 1952 verzichtete der französische Präsident auf die Koregentschaft von Andorra, weshalb der spanische Bischof von Urgell nun alleiniges Staatsoberhaupt von Andorra ist, das seither formal als autonomer Staat im Staat Spanien geführt wird.
1954: Wirtschaftliche Reformen und industrielle Entwicklung
Die Regierung unter Franco führte eine Reihe von wirtschaftlichen Reformen durch, die zur Modernisierung und Industrialisierung Spaniens beitrugen. Diese Reformen umfassten die Förderung von Infrastrukturprojekten, die Unterstützung der Landwirtschaft und die Entwicklung des Bergbausektors. Spanien erlebte in dieser Zeit einen wirtschaftlichen Aufschwung, der die Grundlage für zukünftiges Wachstum und Stabilität legte.
1955: Internationale Anerkennung und diplomatische Erfolge
Spanien erhielt internationale Anerkennung für seine Bemühungen um Stabilität und Wachstum. Der Beitritt zu verschiedenen internationalen Organisationen und die Teilnahme an globalen Konferenzen festigten die Position Spaniens als bedeutende Macht in Europa und der Welt. Die diplomatischen Bemühungen Spaniens führten zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit anderen Nationen und zur Festigung von Allianzen.
1956-1957: Innenpolitische Stabilität und kultureller Aufschwung
Die letzten Jahre dieser Periode waren geprägt von innenpolitischer Stabilität und einem kulturellen Aufschwung. Die spanische Regierung förderte Kunst, Kultur und Bildung, was zu einer Renaissance des spanischen kulturellen Lebens führte. Diese Maßnahmen stärkten das nationale Bewusstsein und trugen zur Einheit und Identität Spaniens bei.
Die Zeit zwischen 1944 und 1957 war für Spanien eine Ära des Wachstums, der Konsolidierung und der territorialen Expansion. Die politischen und wirtschaftlichen Reformen sowie die strategischen Gebietsgewinne trugen zur Stärkung der Position Spaniens als zentralisierte konstitutionelle Monarchie bei. Die diplomatischen Erfolge und die kulturelle Förderung festigten das Ansehen Spaniens in der internationalen Gemeinschaft und trugen zur Stabilisierung der Region bei.

Staats- und Regierungsform

Spanien hat die Staats- und Regierungsform Konstitutionelle Monarchie, König Juan Carlos I. ist Staatsoberhaupt, Caudillo Francisco Franco ist Regierungschef. Spanien hat einen Selbstverwaltungskoeffizienten von 9, das bedeutet eine relativ zentralistische Struktur.

Legislative

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn.

Staat

Spanien hat die Staats- und Regierungsform Konstitutionelle Monarchie, daher werden gesamtstaatliche Gesetze vom Parlament beschlossen und von König Juan Carlos I. ratifiziert. Das Parlament von Spanien besteht aus 3 Kammern (Adelskammer, Überseekammer und Abgeordnetenkammer) mit insgesamt 978 Abgeordneten.

Land

Die 163 Länder von Spanien haben keine Landtage und auch keine Landesgesetze.

Bezirk

Die 978 Bezirke von Spanien haben keine Bezirksgesetzgebung.

Gemeinde

Die 3912 Gemeinden von Spanien haben keine Gemeindegesetzgebung.

Exekutive

Die ausführende Gewalt umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung, denen die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden aus bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Staat

Die Exekutive von Spanien wird durch König Juan Carlos I. als Staatschef und Caudillo Francisco Franco als Regierungschef mit 163 Ministerien ausgeübt.

Land

Die 163 Länder werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein gewählter Landeshauptmann erläßt.

Bezirk

Die 978 Bezirke werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Staatsoberhaupt ernannter Beamter erläßt.

Gemeinde

Die 3912 Gemeinden von Spanien werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Staatsoberhaupt ernannter Beamter erläßt.

Judikative

Rechtsprechung liegt vor, wenn die Verfassung ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können. Wesentliches Merkmal der Rechtsprechung ist die letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren.

Staat

978 weisungsfreie Staatsrichter werden in Spanien von König Juan Carlos I. auf Vorschlag des bestehenden Staatsrichterkollegiums ernannt. Caudillo Francisco Franco nimmt die verfassungsmäßige Organisation des Gerichtswesens vor. Der oberste Gerichtshof wird unter dem Vorsitz von König Juan Carlos I. aus diesen Richtern gebildet und hat eine Verfassungskammer, eine Verwaltungskammer und eine Sonderkammer, die für Adels-, Militär-, Religions- und Rohstoffspekulationsprozesse zuständig ist.

Land

Es gibt keine Landesgerichtsbarkeit.

Bezirk

Es gibt keine Bezirksgerichtsbarkeit.

Gemeinde

Es gibt keine Gemeindegerichtsbarkeit. Streitschlichtung ist möglich, traditionell durch Schamanen, Imame und Pfarrer.

Orden

König Juan Carlos I. ist höchstrangiger Träger aller Orden von Spanien. Den einzelnen Klassen sind verschiedene Einschränkungen oder Privilegien beigefügt. Ordensinsignien sind nach dem Begräbnis des Trägers oder der Trägerin an den Verleiher zu retournieren.
  1. Alcántaraorden
  2. Der Alcántaraorden wird nur von König Juan Carlos I. und seiner Frau getragen. Verliehen werden kann der Alcántaraorden an ausländische Staatsoberhäupter, die zumindest drei Mal Spanien persönlich besucht und gute diplomatische wie wirtschaftliche Erfolge ermöglicht haben.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 5. Jänner, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht im Königspalast verbunden.
  3. Orden von Calatrava
  4. Der Orden von Calatrava wird von König Juan Carlos I., seiner Frau, seinen Kindern und Enkeln getragen sowie ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungschefs verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 2. November, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Wohnrecht in einer Suite im Hotel Gran Meliá Fénix verbunden.
  5. Orden vom Joch und den Pfeilen
  6. Der Orden vom Joch und den Pfeilen wird von König Juan Carlos I. an den Regierungschef unmittelbar nach Regierungsantritt, die Minister nach fünfjähriger, ununterbrochener Tätigkeit und an Landeshauptleute nach zehnjähriger, ununterbrochener Tätigkeit verliehen.
    Mit dem Orden ist ein eigenes Ordensgewand verbunden, das zumindest am Ordensfeiertag, dem 4. Dezember, getragen wird. Mit der Verleihung des Ordens ist das Recht verbunden, einmal jährlich von König Juan Carlos I. zu einem privaten Mittagessen eingeladen zu werden.
  7. Großkreuz
  8. Das Großkreuz wird von König Juan Carlos I. auf Vorschlag des Parlaments an verdiente Parlamentsabgeordnete, Richter, Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf eine Statue im Heldenpark verbunden.
  9. Großoffizier von Spanien
  10. Der Großoffizier wird von König Juan Carlos I. auf Vorschlag des Parlaments oder der Minister an verdiente Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Steuerbefreiung verbunden.
  11. Komtur von Spanien
  12. Der Komtur wird von Caudillo Francisco Franco im Namen von König Juan Carlos I. auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Zitronenversorgung verbunden.
  13. Offizier von Spanien
  14. Der Offizier wird von Caudillo Francisco Franco im Namen von König Juan Carlos I. auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte, Offiziere, Wissenschaftler oder Künstler verliehen.
  15. Ritter von Spanien
Der Ritter wird von einem Landeshauptmann im Namen von König Juan Carlos I. an inländische oder ausländische Frauen oder Männer verliehen.

Religion

In Spanien ist der Katholizismus Staatsreligion und Voraussetzung für die Übernahme eines öffentlichen Amtes. Andere Religionen außer Buddhismen und Hinduismen sind verboten.

Währung

Die Landeswährung von Spanien ist Spanische Peseten, deren Wert mit 1. Jänner 1957 mit 179 für 1 Gramm Feingold angegeben ist.

Bevölkerung

Spanien hat 548 005 000 Einwohner, davon 427 000 in der Hauptstadt Madrid.
Typ
Geopolitical, State
Hauptstadt
Staatsoberhaupt
Regierungsoberhaupt
Amtssprachen
Am 1. Mai 1954 wurde Juan Carlos I. in Anwesenheit von Caudillo Franco zum König von Spanien gekrönt. Die Krönungszeremonie fand in der Almudena-Kathedrale in Madrid statt und wurde von dem damaligen Erzbischof von Madrid, Leopoldo Eijo y Garay, durchgeführt. Während der Zeremonie wurde auch Sophia von Griechenland und Dänemark zur Königin gekrönt. Diese Krönung wurde von der Äbtissin des Königlichen Klosters von San Lorenzo de El Escorial, Maria del Carmen González de Gregorio y Álvarez de Toledo, durchgeführt.
by Racussa mit DALLE


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