Die Truppen der fünf Erzlehen
Die Herzöge der fünf Erzlehen sowie ihre Grafen unterhalten eigene Soldaten. Barone und Freiherren befehligen ggf. diese Soldaten und unterhalten höchstens Büttel. Die Barone und Freiherren sind verantwortlich für die Aushebung der Milizen und deren rotierende Ausbildung. Oft dienen die Soldaten in den Herzogtümern als Stadtwachen oder Gardisten der jeweiligen Höfe und fungieren als Ordnungsmacht in den Lehen. Seit dem Zollerlass von 614 n.SR. fließen nun erhebliche Einnahmen nicht mehr den Adelshöfen, sondern dem König
direkt zu. Das bewirkte, dass die individuellen Streitmächte nicht mehr zu halten waren und kleiner wurden. Gleichzeit wurden jedoch die Königstruppen ausgehoben, die dieses Problem relativierten.
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