Die Akademie setzt sich aus dem Roten und dem Weißen Turm zusammen, wobei sich der Rote Turm – ganz Furwingefällig – vor allem der Kampfmagie und anderen potenziell aggressiven Künsten, der Weiße Turm hingegen vor allem der Erkenntnis- und Analysemagie, Antimagie und auch Heilkunst. Dabei ist der Begriff "Turm" als bildlich und im übertragenen Sinne zu verstehen. Es bedeutet nicht, dass die jeweiligen Angehörigen in einem der beiden optisch auffälligen Türme des Gebäudes sitzen, vielmehr ist damit der Pfad, bzw. eine übergeordnete Klassifizierung gemeint. Einige der Fachgebiete lassen sich auch keinem Turm zuordnen, werden daher als allgemeines Wissen angesehen und "turmübergreifend" unterrichtet, wie z.B. alte Sprachen oder Ritualkunde.
Geleitet werden die zwei Türme jeweils von einem sogenannten Erz-Arkan, bzw. einer Erz-Arkanin. Derzeit sind dies die Exzellenzen Ambrosius Wirbelstein von Grünfeld-Stiefelstolz für den Roten Turm und Ismêne Kürbelstock zu Rebentreu für den Weißen Turm. Der hochverehrte Ambrosius Wirbelstein ist mit seinen mittlerweile gut neunzig Jahren allmählich in dem Alter, in dem sich selbst ein Hochmagus zur Ruhe setzt. Als sein Nachfolger wird Großmagister Luitpold zu Löwenschrei gehandelt.
Das lehrende Kollegium setzt sich derzeit aus insgesamt 12 Magistern zusammen, wobei 6 davon dem Roten Turm angehören und 6 dem Weißen Turm. Die allgemeinen Grundwissen-Fachgebiete teilen sie sich untereinander. Der überwiegende Teil der Magister stammt aus Stauchen, jedoch unterrichten inzwischen auch wieder einige, wenige Gastmagister aus fremden Ländern. Auch die Lehrlinge sind hauptsächlich Staucher, die Öffnung des Landes nach außen hat aber natürlich vor der Zusammensetzung der Unterrichtsklassen nicht Halt gemacht und somit befinden sich auch etliche Ausländer unter ihnen. Soweit bekannt ist, werden derzeit 54 Lehrlinge ausgebildet.
Niemand, der Stauchen eine fundierte und solide Ausbildung in den magischen Künsten absolvieren möchte – sei er jetzt Staucher oder Ausländer – wird an Akademiestadt und den Zwei Türmen vorbeikommen. Seid dem sogenannten Freistadt-Gesetz aus dem Jahre 211 n.SR. besitzt die Stadt einen Sonderstatus, weshalb keine Abgaben gezahlt werden müssen und Erträge daher mit vollen Händen für Forschungen, Studiermaterial, interessante Artefakte und den Unterricht ausgegeben werden können. Böse Zungen behaupten zwar, dass ein nicht ganz unerheblicher Teil des Akademiestädtlichen Vermögens auch in Form von umfangreichen Käse- und sonstigen Buffets, Spezereien und Weinverkostungen in den Mägen der ehrwürdigen Magistrositäten landen würde. Dies ist jedoch nichts als üble Nachrede, in die Welt gesetzt von unwissenden Ignoranten und Verächtern der Wissenschaften.