Kirchenrecht
Das Kirchenrecht basiert auf heiligen Texten, Urteilen von Heiligen oder Hochfratern sowie Gesetzen, die sich die Orden teilweise selbst geben. Es basiert auf Präzedenzfällen und man wird immer wieder Fälle finden, in denen sich die Rechtsprechung zwischen zwei ähnlichen Fällen widerspricht. Der erste Versuch, dies Aufzulösen, würde im Jahr 312 n.SR. von der Fratise Regibunde im thalotischen Kloster Eichenberg unternommen. Sie fasste die damaligen Beispiele der Rechtsprechung aus der Geschichte und in den Klöstern in einem umfassenden Kompendium zusammen. Der Codex Eichenbergensis stellt Widersprüche in verschiedensten Fällen („Causae“) gegenüber und versucht sie im Weiteren zu diskutieren und aufzulösen. Der Codex wurde seither erweitert, aber das Kirchenrecht hat sich zum Teil parallel weiter entwickelt und bleibt unübersichtlich und uneindeutig. In Verfahren bezieht man sich deshalb vor allem auf Präzedenzfälle, statt einen genauen Regelsatz zur Hilfe zu nehmen.
Das wichtigste Verfahren im Kirchenrecht ist das Erkenntnisverfahren. Es wird sowohl in rechtlichen als auch in Glaubensfragen angewendet. Der Mensch hat Vorurteile und Vorlieben. Um sich der Wahrheit möglichst genau zu nähern, trotz der Fehlbarkeit des Menschen, nähert man sich ihr von beiden Seiten: Der Advocatus Reginsfar versucht eine These zu beweisen, während der Advocatus Furwin versucht, sie zu widerlegen. Beide bringen Zeugen und Argumente, Präzedenzfälle usw. vor. Am Ende entscheidet – je nach Verfahren – die Kongregation aus anwesenden Professen per Abstimmung oder ein vorsitzender Glaubensrichter. Dieses Verfahren wird sehr oft und für sehr viele Dinge angewendet.
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