Osmanisches Reich

Politische Grundlagen

Geschichte seit 1936

Nach dem Tod Kemal Mustafa Atatürks im Jahre 1938 wurde kurzfristig sein Weggefährte İsmet İnönü Staatspräsident. İnönü war bestrebt, die Modernisierung der Türkei fortzuführen und die außenpolitische Neutralität beizubehalten. 1938 schlugen Frankreich und Großbritannien den umstrittenen Küstenabschnitt Sandschak Alexandrette dem französischen Mandatsgebiet zu, was zum Juli-Putsch führte, in dessen Zusammenhang Inönü vertrieben und mit Osman IV. ein neuer Sultan ausgerufen wurde.
Die Mandatsmächte Frankreich und Vereinigtes Königreich stimmten 1939 einem Anschluss Alexandrettes an die Türkei zu, um sich im heraufziehenden Konflikt mit Deutschland der Neutralität der Türkei zu versichern.
Nach dem deutsch-italienischen Versuch von Libyen aus die britischen und französischen Nordafrikagebiete zu annektieren, konnte Sultan Osman durch große Zugeständnisse überredet werden, an der Seite der Aliierten in den Krieg einzutreten.
Der Türkei-Irankrieg und die Siege im Westen
Während der Krieg im Osten gegen den Iran katastrophal scheiterte und an eine Eroberung der iranischen Gebiete nicht zu denken war, gelang es im Süden, die Italiener und Deutschen aufgrund des Treibstoffmangels zu schlagen. Vom 20.-29. Oktober 1942 war es der durch das osmanische Reich organisierte Nachschub von Treibstoff und Munition, der den Alliierten den Sieg in der legendären Schlacht in der Oase von Siwa ermöglichte.
Gemäß dem Vertrag übertrugen Großbritannien und Frankreich daraufhin für 5 Jahrte ihre Rechte am Suezkanal an das Osmanische Reich und erlaubten eine Landbrücke von der Türkei bis Port Said. Die Bezahlung war unverhältnismäßig hoch: Bis zu einem endgültigen Sieg sollte Erdöl im bisherigen Umfang kostenfrei an Frankreich und das Vereinigte Königreich sowie an die in Europa und dem Mittelmeer agierenden US-Amerikaner geliefert werden. Die Briten ersparten sich durch diesen Schachzug die Verwaltung der durch die deutsche Vertreibungs- und Vernichtungspolitik immer deutschsprachiger werdenden Palästinagebiete, Frankreich unter der Exilregierung hatte keine Truppen, um Syrien oder den Libanon zu halten.
Kriegsende und VN-Gründung
Das Osmanische Reich gehört zu den Gründungsmitgliedern und Erstunterzeichnern der VN-Charta, die zugleich genützt wurde, um Nachkriegsforderungen Frankreichs und des Vereinigten Königreichs abzuwehren. Im Griechisch-Bulgarischen Krieg von 1.-15. Juni 1945 trat Sultan Osman als Vermittler auf, der Friedensvertrag wurde in Istanbul unterzeichnet. Das Osmanische Reich trat als Schutzmacht dem Vertrag bei und bestätigte sowohl die bulgarischen Ansprüche auf Thrakien als auch die griechische Kompensation mit dem Makedonien und Zypern.
Verluste und Gewinne
Bei den Wahlen 1946 war die Demokratische Partei noch wenig erfolgreich, gewann jedoch die Wahlen am 14. Mai 1950 mit überwältigender Mehrheit. Sultan Osman ernannte daher deren Vorsitzenden Adnan Menderes zum Großwesir. Kreise im Militär, die sich durch diese Entwicklung bedroht fühlten, boten dem nun zum Oppositionsführer „degradierten“ İsmet İnönü an, gegen den Sultan und die neue Regierung zu putschen. İnönü lehnte das Angebot ab. Während einige Ostprovinzen an die Sowjetunion abgetreten werden mussten (Artvin, Rize, Erzurum, Agri, Igdvir und Kars, welche alle der armenischen SSR zugeschlagen wurden), bestätigte der Vertrag vin Iznik am 2. Februar 1952 die osmanische Oberhoheit über die gesamte arabische Halbinsel, Ägypten, Libyen und Tunesien sowie Teil des Sudan, Djibutis und de ganzen Zwischenkriegsirak.
1952-1955 Liberalisierungen und Islamisierung
Die DP unter ihrem Ministerpräsidenten Adnan Menderes führte zwischen 1952 und 1955 eine stärkere wirtschaftliche Liberalisierung durch. Menderes trieb in dieser Zeit die Industrialisierung voran. Seine Wirtschaftspolitik hatte zur Folge, dass Auslandsschulden und Inflation anstiegen. Trotz raschen wirtschaftlichen Wachstums nahmen die sozialen Spannungen in der Türkei nun stärker zu als zuvor. Die Wahlen 1954 gewann die DP erneut souverän. Zugleich führte er den islamischen Kalender wieder ein und ließ für Familienrechtssachen allein das islamische religiöse Recht in seiner osmanischen Fassung gelten. Der Großscheich, dem auch das Unterrichtsministerium unterstellt wurde, musste allerdings vom Sultan aus seinen Blutsverwandten ausgewählt werden, um die Kohärenz der staatlichen und religiösen Interessen zu wahren.
Die Einnahmen aus dem Suezkanal und dem Erdölexport stiegen aber mit zunehmender Industriealisierung Europas sprunghaft an und füllten die osmanischen Kassen.
Christenprogrom 1955
1955 fand das von der Regierung Menderes inszenierte türkische Pogrom gegen orthodoxe Christen statt, in dessen Folge schwerste Menschenrechtsverletzungen und nie bezifferter Schaden entstand. 72 Kirchen und mehr als 30 christliche Schulen wurden allein in Istanbul zerstört, Friedhöfe wurden verwüstet.
Trotz der ideologischen Differenzen sucht das osmanische Reich den Kontakt zur Sowjetunion, um allfällige Ansprüche Frankreichs und des Vereinigten Königreichs hintanhalten zu können. Zugleich besteht ein Aufnahmegebot für jüdische Emigranten aus der UdSSR in das osmanische Reich, vor allem in die israelisch-palästinensische Verwaltungszone. Das osmanische Reich hat einen Sitz im VN-Sicherheitsrat mit Vetorecht.

Staats- und Regierungsform

Osmanisches Reich hat die Staats- und Regierungsform Absolute Monarchie, Sultan Osman IV. ist Staatsoberhaupt, Großwesir Adnan Menderes ist Regierungschef. Osmanisches Reich hat einen Selbstverwaltungskoeffizienten von 6, das bedeutet eine relativ zentralistische Struktur.

Legislative

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn.

Staat

Osmanisches Reich hat die Staats- und Regierungsform Absolute Monarchie, daher werden gesamtstaatliche Gesetze vom Parlament vorbereitet und von Sultan Osman IV. beschlossen und ratifiziert. Das Parlament von Osmanisches Reich besteht aus 1 Kammer mit insgesamt 2136 Abgeordneten.

Land

Die 267 Länder von Osmanisches Reich haben gewählte Landtage mit der Befugnis, Landesgesetze zu beschließen und zu veröffentlichen, wenn diese den Staatsgesetzen nicht widersprechen.

Bezirk

Die 2136 Bezirke von Osmanisches Reich haben keine Bezirksgesetzgebung.

Gemeinde

Die 8544 Gemeinden von Osmanisches Reich haben keine Gemeindegesetzgebung.

Exekutive

Die ausführende Gewalt umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung, denen die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden aus bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Staat

Die Exekutive von Osmanisches Reich wird durch Sultan Osman IV. als Staatschef und Großwesir Adnan Menderes als Regierungschef mit 267 Ministerien ausgeübt.

Land

Die 267 Länder werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein gewählter Landeshauptmann erläßt.

Bezirk

Die 2136 Bezirke werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein gewählter Bezirkshauptmann erläßt.

Gemeinde

Die 8544 Gemeinden von Osmanisches Reich werden durch Verordnungen und Bescheide regiert, die ein vom Staatsoberhaupt ernannter Beamter erläßt.

Judikative

Rechtsprechung liegt vor, wenn die Verfassung ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können. Wesentliches Merkmal der Rechtsprechung ist die letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren.

Staat

2136 weisungsfreie Staatsrichter werden in Osmanisches Reich von Sultan Osman IV. auf Vorschlag des bestehenden Staatsrichterkollegiums ernannt. Die Vereinigung aller Richter nimmt auch die verfassungsmäßige Organisation des Gerichtswesens vor. Der oberste Gerichtshof wird unter dem Vorsitz von Sultan Osman IV. aus diesen Richtern gebildet und hat eine Verfassungskammer, eine Verwaltungskammer und eine Sonderkammer, die für Adels-, Militär-, Religions- und Wissenschaftsprozesse zuständig ist.

Land

Landesgerichte entscheiden in mit Schöffen- und Geschworenensenaten oder, in zweiter Instanz, in Fünfersenaten in Straf- und Zivilrechtsangelegenheiten und bei Verwaltungsbeschwerden.

Bezirk

Es gibt keine Bezirksgerichtsbarkeit.

Gemeinde

Es gibt keine Gemeindegerichtsbarkeit. Streitschlichtung ist möglich, traditionell durch Rabbiner, Imame und Pfarrer.

Orden

Sultan Osman IV. ist höchstrangiger Träger aller Orden von Osmanisches Reich. Den einzelnen Klassen sind verschiedene Einschränkungen oder Privilegien beigefügt. Ordensinsignien sind nach dem Begräbnis des Trägers oder der Trägerin an den Verleiher zu retournieren.
  • Großhalbmond
  • Der Großhalbmond wird von Sultan Osman IV. an seine männlichen Verwandten und auf Vorschlag des Regierungschefs an verdiente Parlamentsabgeordnete, Richter, Beamte und Offiziere sowie mit zusätzlichem Antrag des Außenministers an ausländische Staatsoberhäupter verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf eine Statue im Heldenpark verbunden.
  • Großoffizier von Osmanisches Reich
  • Der Großoffizier wird von Sultan Osman IV. auf Vorschlag des Regierungschefs oder der Minister an verdiente Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Steuerbefreiung verbunden.
  • Komtur von Osmanisches Reich
  • Der Komtur wird von Großwesir Adnan Menderes im Namen von Sultan Osman IV. auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte und Offiziere verliehen.
    Mit dem Orden ist das Recht auf lebenslängliche Brotversorgung verbunden.
  • Offizier von Osmanisches Reich
  • Der Offizier wird von Großwesir Adnan Menderes im Namen von Sultan Osman IV. auf Vorschlag eines Ministers oder Landeshauptmanns an verdiente inländische oder ausländische Beamte, Offiziere, Wissenschaftler oder Künstler verliehen.
  • Ritter von Osmanisches Reich
  • Der Ritter wird von einem Landeshauptmann im Namen von Sultan Osman IV. an inländische oder ausländische Frauen oder Männer verliehen.

    Religion

    In Osmanisches Reich ist der sunnitische Islam Staatsreligion und Voraussetzung für die Übernahme eines öffentlichen Amtes. Andere Religionen wie Buddhismus, Zoroastrismus, Judentum, Christentum und Hinduismen sind überall zugelassen.

    Währung

    Die Landeswährung von Osmanisches Reich ist Akçe, deren Wert mit 1. Jänner 1957 mit 301 für 1 Gramm Feingold angegeben ist.

    Bevölkerung

    Osmanisches Reich hat 690 988 000 Einwohner, davon 908 000 in der Hauptstadt Istanbul.
    Typ
    Geopolitical, State
    Hauptstadt
    Staatsoberhaupt
    Regierungsoberhaupt
    Amtssprachen
    Related Traditions
    Kontrollierte Gebiete
    Wichtige Mitglieder


    Cover image: by Racussa
    Character flag image: by wikipedia

    Kommentare

    Please Login in order to comment!