Hofdame

Hofdamen sind Gesellschafterinnen von hohen Adligen. Sie selbst gehören ebenfalls dem Adel an, wobei Fürsten im Vergleich zu ihren Kindern eher selten die Aufgaben von Hofdamen wahrnehmen.

Hofdamen ist es nicht gestattet ohne die Erlaubnis ihrer Dienstherrin zu heiraten.

Beruf

Voraussetzungen

Am Grafen- und Markgrafenhof

  • Der Charakter gehört dem Adel an oder ist mit diesem verwandt
  • Gutes Benehmen und ein würdiges Auftreten

Am Pfalzgrafenhof

  • Der Charakter gehört dem Adel an oder ist mit diesem verwandt
  • Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)
  • Gutes Benehmen und ein würdiges Auftreten

Am Herzogshof

  • Der Charakter gehört dem tituliertem Adel an oder ist mit diesem verwandt
  • Gutes Benehmen und ein würdiges Auftreten

Am Kaiserhof

  • Der Charakter gehört dem tituliertem Adel an oder ist mit diesem verwandt
  • Der Charakter ist ein Elf
  • Gutes Benehmen und ein würdiges Auftreten

Aufgaben

  • Planen des Tages der Dienstherrin/des Dienstherrn
  • Gesellschafteraufgaben für die Dienstherrin/den Dienstherrn, wird manchmal auch auf ranghohe Gäste übertragen
  • Dienste an der Person der Dienstherrin/des Dienstherrn (z.B. Helfen beim Ankleiden und Frisieren, Auswählen von Schmuck)

Ränge der Hofdamen am Herzogshof

An den herzöglichen Höfen sowie am Kaiserhof unterteilt sich das Amt in unterschiedliche Ränge. Welche Ränge zu vergeben sind und welchen Status diese haben, ist von den verschiedenen Kulturen abhängig. Die Zuteilung an sich ist normalerweise vom Titel der Hofdame/des Hofherrn abhängig. Manche Ränge können nur einmal, manche auch mehrfach vergeben werden.

Am Hof von Andelen, Tawarien und Gwenfolk

  • Erste Hofdame / Erster Hofherr: insbesondere zuständig für die Überwachung aller Hofdamen/-herren
  • Herrin der Gewänder / Herr der Gewänder: insbesondere zuständig für die Auswahl der Gewänder und des Schmucks
  • Erste Kammerdame / Erster Kammerherr: insbesondere zuständig für die Beaufsichtigung der Kammerdamen/-herren; ist im Besitz des Schlüssels zu den Gemächern der Dienstherrin/des Dienstherrn (das Hofamt Kammerherr wird an diesen Höfen auch als Erzkammerherr bezeichnet)
  • Kammerdamen / Kammerherren: haben direkten Zugang zu den Gemächern ohne Aufforderung der Dienstherrin/des Dienstherrn (das Hofamt Kammerherr wird an diesen Höfen auch als Erzkammerherr bezeichnet)
  • Ehrendamen / Ehrenherren

Am Hof von Belegnor

  • Erste Hofdame / Erster Hofherr: insbesondere zuständig für die Überwachung aller Hofdamen/-herren
  • Herrin der Gewänder / Herr der Gewänder: insbesondere zuständig für die Auswahl der Gewänder und des Schmucks
  • Hofdamen / Hofherren
  • Ehrendamen / Ehrenherren

Am Hof von Angras und Hadormar

  • Erste Hofdame / Erster Hofherr: insbesondere zuständig für die Überwachung aller Hofdamen/-herren
  • Hofdamen / Hofherren

Am Hof von Dúvenwall, Rovaland, Nothreich, Erenland, Halmark und Esvanien

  • (Ober-)Hofmeisterin / (Ober-)Hofmeister: insbesondere zuständig für die Überwachung aller Hofdamen/-herren; kann auch den Amtsinhaber des Erzhofmeisters oder des Erzkammerherrns vertreten
  • Unterhofmeisterin / Unterhofmeister: kann auch die (Ober-)Hofmeisterin/den (Ober-)Hofmeister oder den Amtsinhaber des Erzkammerherrns vertreten
  • Kammerfrauen / Kammerherren: haben direkten Zugang zu den Gemächern ohne Aufforderung der Dienstherrin/des Dienstherrn (das Hofamt Kammerherr wird an diesen Höfen auch als Erzkammerherr bezeichnet)
  • Hofdamen / Hofherren

Am Hof von Farlach und Rudmir

  • Oberste Hofdame / Oberster Hofherr: insbesondere zuständig für die Überwachung aller Hofdamen/-herren
  • Gesellschaftsdamen / Gesellschaftsherren
  • Ehrenjungfern: unverheiratete Hofdamen/-herren

Am Hof von Runeann

  • Ehrendamen / Ehrenherren
  • Ehrenjungfern: unverheiratete Hofdamen/-herren

Am Hof von Forstal

  • Hofmeisterin / Hofmeister: insbesondere zuständig für die Überwachung aller Hofdamen/-herren; kann auch den Amtsinhaber des Erzhofmeisters oder des Erzkammerherrns vertreten
  • Kammerdamen / Kammerherren: haben direkten Zugang zu den Gemächern ohne Aufforderung der Dienstherrin/des Dienstherrn (das Hofamt Kammerherr wird an diesen Höfen auch als Erzkammerherr bezeichnet)
  • Ehrendamen / Ehrenherren

Am Hof von Astonwen und Therilien

  • Ehrendame / Ehrenherr
  • Gesellschaftsdamen / Gesellschaftsherren
  • Hofdamen / Hofherren
  • Palastdamen / Palastherren: Ehrenhofdamen/-herren, die jeweils an bestimmte Burgen der Herzogsfamilie gebunden sind

Am Hof von Tol Oron gibt es keine weitere Rangunterscheidung.

Karrierefortschritt

Es ist nicht üblich in dieser Profession aufzusteigen, allerdings lassen sich folgende Professionen zur gleichen Karriere zusammenfassen.

Kammerdiener/Kammerzofe - Hofdame/Hofherr - Kammerherr/Kammerherrin - Hofmeister/Hofmeisterin

Bezahlung & Vergütung

Eine fainandische Hofdame kann alternativ zu einer Bezahlung auch ihre Ausgaben von der Dienstherrin gezahlt bekommen.

Andere Vorteile

Je nach Wohlstand der Dienstherrin bzw. des Dienstherrn, bekommen Hofdamen jeweils eine Zofe gestellt.

Alternative Namen
Hofherr (männliches Äquivalent)
Amtswappen